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Geblitzt auf der A 7, km 128,0, Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Kitzingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 128,0, Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Kitzingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag: Wer bei A 7, km 128,0, Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Kitzingen geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da überhaupt etwas machen lässt“. Viele Betroffene gehen davon aus, Messungen seien unantastbar. Das stimmt so nicht: Auch bei anerkannten Verfahren hängt die Verwertbarkeit davon ab, ob die formalen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Genau hier setzt eine Verteidigung an. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, weil sich Messfehler oft erst in den Unterlagen und Datensätzen zeigen.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine kurze Uhr: Ab Zustellung bleiben in der Regel zwei Wochen für den Einspruch. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – und dann geht es meist nur noch um Vollstreckungsfragen, nicht mehr um die Messung selbst. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch relevant sein, etwa bei der Frage, wer gefahren ist.

Ein Einspruch bedeutet nicht automatisch Gerichtstermin. Häufig wird zunächst intern geprüft, ob die Behörde am Bescheid festhält, ob Unterlagen nachgereicht werden oder ob sich bereits aus den Akten Zweifel ergeben. Wichtig ist, früh sauber zu arbeiten: Frist sichern, Akten anfordern, dann erst über die Strategie entscheiden.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob eine Messung verwertbar ist, lässt sich nicht „aus dem Bauch“ beurteilen. Entscheidend sind die Akten: Messprotokoll, Foto, Geräteeinstellungen, Wartungs- und Eichnachweise sowie Unterlagen zur Auswertung. Je nach Messsystem spielen außerdem Rohmessdaten und Auswerte-Dateien eine zentrale Rolle, weil sich nur daraus Auffälligkeiten nachvollziehen lassen.

Für Betroffene ist Akteneinsicht praktisch nur über einen Verteidiger sinnvoll, weil die Unterlagen vollständig und in verwertbarer Form vorliegen müssen. Dr. Maik Bunzel organisiert die Akteneinsicht und gibt die Daten anschließend an einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik weiter. Die Kosten dieser Prüfung übernimmt bei bestehender Deckung in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und was Sachverständige prüfen

Auch ein standardisiertes Messverfahren ist nicht „automatisch richtig“. Standardisiert heißt: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, darf das Gericht grundsätzlich von einem korrekten Ergebnis ausgehen. Genau deshalb ist die Frage so wichtig, ob die Vorgaben tatsächlich eingehalten wurden – und das zeigt sich oft erst im Detail.

Zu den klassischen Ansatzpunkten gehören allgemeine Fehlerquellen wie eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme zwischen Fahrzeug und Messwert. Hinzu kommen Bedienfehler, unvollständige Dokumentation oder Unstimmigkeiten zwischen Messprotokoll und den gespeicherten Datensätzen. Solche Punkte werden nicht „behauptet“, sondern anhand der Akte und der technischen Daten überprüft – auch wenn der Vorwurf von A 7, km 128,0, Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Kitzingen stammt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft meist die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Aktenlage machen, nicht aus Unsicherheit.
  • Akteneinsicht anstoßen: Messprotokoll, Eichunterlagen, Foto und digitale Messdaten sind die Grundlage.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen lassen; oft werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.
  • Technische Prüfung veranlassen: Sachverständige finden Auffälligkeiten dort, wo Laien nur ein Foto sehen.

Gerade wenn Punkte drohen oder ein Fahrverbot im Raum steht, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Details. Der Toleranzabzug ist zwar bereits eingepreist, aber er ersetzt keine Prüfung, ob die Messung überhaupt tragfähig dokumentiert ist. In der Praxis kippen Verfahren nicht wegen „Tricks“, sondern weil Unterlagen fehlen, Vorgaben nicht eingehalten wurden oder die Datengrundlage Fragen offenlässt.

Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Fällen mit spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen und verbindet die technische Analyse mit der juristischen Argumentation. So wird aus einem bloßen Verdacht eine belastbare Einwendung – oder eben die klare Erkenntnis, dass der Bescheid voraussichtlich Bestand hat. Auch das kann helfen, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie bei A 7, km 128,0, Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Kitzingen geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gesichert und die Akten zügig angefordert werden können. Je früher die Unterlagen vorliegen, desto eher lässt sich klären, ob die Messung bei A 7, km 128,0, Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Kitzingen angreifbar ist.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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