Der Briefkasten klappt, ein gelber Umschlag liegt obenauf: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Wer an der Messstelle A 61, km 34,5 Fahrtrichtung Koblenz, in der Nähe von Mendig geblitzt wurde, fragt sich oft zuerst, ob sich „da überhaupt etwas machen lässt“. Die Antwort hängt selten von Bauchgefühl ab, sondern davon, ob die Messung und ihre Dokumentation den rechtlichen Anforderungen standhalten.
Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Verfahren von Formalien lebt. Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte – denn Abweichungen von den Vorgaben sind der Hebel jeder Verteidigung.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung
Ob Messung angreifbar ist, zeigt sich nicht auf dem Foto allein. Entscheidend sind Unterlagen wie Messprotokoll, Lebensakte bzw. Wartungsnachweise des Geräts, Eichschein und die Dokumentation der Einrichtung vor Ort. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten und Auswerte-Dateien eine Rolle spielen, weil Sachverständige daran Plausibilitäten und mögliche Auswertefehler prüfen.
In der Praxis beantragt die Verteidigung Akteneinsicht und lässt die Unterlagen strukturiert auswerten. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, stützt sich dabei auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler überhaupt belastbar belegen zu können.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Messgeräte sind präzise – aber nicht unfehlbar. Fehler entstehen häufig nicht „im Gerät“, sondern im Zusammenspiel aus Aufstellung, Ausrichtung und Bedienung. Schon kleine Abweichungen können die Messwertbildung beeinflussen oder Zweifel an der Zuordnung zum richtigen Fahrzeug wecken.
Zu den klassischen Ansatzpunkten gehören ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen und Störeinflüsse, eine nicht vorschriftsmäßige Aufstellposition oder Bedienfehler bei Aufbau und Auswertung. Auch Lücken in der Dokumentation (etwa unklare Protokollangaben) sind relevant, weil ein standardisiertes Verfahren nur dann trägt, wenn die Vorgaben nachvollziehbar eingehalten wurden. Wer an der Messstelle A 61, km 34,5 Fahrtrichtung Koblenz, in der Nähe von Mendig Post bekommen hat, sollte daher nicht nur auf die Höhe der Überschreitung schauen, sondern auf die Prüfbarkeit der Messung.
Fristen: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen
Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – selbst wenn später auffällt, dass Unterlagen fehlen oder die Messung fragwürdig war. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, aber auch hier kann unbedachtes Einlassen die Verteidigung erschweren.
- Frist notieren: Zustelldatum prüfen und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid sofort im Kalender sichern.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Erklärungen zur Fahrereigenschaft ohne Aktenkenntnis abgeben.
- Unterlagen prüfen lassen: Akteneinsicht beantragen (Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungs-/Bediennachweise, ggf. Rohmessdaten).
- Sachverständigen-Check: Messaufbau, Auswertung und Plausibilität fachtechnisch bewerten lassen.
- Risiken abwägen: Punkte, Fahrverbot und Kostenfolgen anhand der Akte realistisch einordnen.
Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen, ist eine saubere Strategie wichtig: Einspruch einlegen, Akte auswerten, erst dann entscheiden, ob man weitergeht oder eine pragmatische Lösung sucht. Dr. Bunzel arbeitet dabei regelmäßig mit spezialisierten Sachverständigen zusammen; die Kosten einer solchen Überprüfung übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.
Wenn Sie an der Messstelle A 61, km 34,5 Fahrtrichtung Koblenz, in der Nähe von Mendig geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Schildern Sie kurz, was Sie erhalten haben (Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid) und bis wann Fristen laufen. Das passende Formular finden Sie am Ende des Beitrags.
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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.