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Geblitzt auf der A 61, km 34,0 Fahrtrichtung Koblenz, bei Mendig – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 61, km 34,0 Fahrtrichtung Koblenz, bei Mendig – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag – und im Kopf kreist nur eine Frage: Kann das wirklich stimmen? Wer an der Messstelle A 61, km 34,0 Fahrtrichtung Koblenz, bei Mendig geblitzt wurde, muss den Vorwurf nicht einfach hinnehmen. Geschwindigkeitsmessungen sind zwar häufig belastbar, aber nicht unfehlbar – und genau hier setzt eine sachverständige Überprüfung an.

Viele Betroffene gehen davon aus, ein Bescheid sei „wasserdicht“, weil die Messung als standardisiert gilt. Juristisch bedeutet das: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen. Fällt jedoch ein Baustein aus dem Raster, kippt diese Vermutung – und dann wird die Messung im Detail angreifbar.

Fristen, Ablauf und warum zwei Wochen entscheidend sind

Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Erst der Bescheid setzt die eigentliche Einspruchsfrist in Gang. Ab Zustellung bleiben in der Regel zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Wer diese Frist versäumt, hat meist nur noch enge Ausnahmen – und sitzt dann auf Punkten, Geldbuße oder sogar einem Fahrverbot.

Nach einem fristgerechten Einspruch wird das Verfahren nicht automatisch „eingestellt“. Häufig prüft die Behörde erneut, manchmal geht die Sache an das Amtsgericht. Spätestens dann zeigt sich, ob die Messunterlagen sauber sind – oder ob sich bei der Beweisführung Lücken auftun.

Welche Unterlagen die Messung tragen müssen

Die Verteidigung beginnt nicht mit Vermutungen, sondern mit Akten. Entscheidend sind Messprotokoll, Nachweise zur Eichung des Geräts, Dokumentation des Aufbaus sowie die Schulungsnachweise des Messpersonals. Fehlt etwas davon, ist es nicht automatisch ein Freispruch – aber ein Ansatzpunkt, den ein Sachverständiger technisch und juristisch einordnen kann.

Gerade bei Messserien spielt auch die Frage eine Rolle, ob die Dokumentation vollständig und widerspruchsfrei ist. Stimmt die Zeitfolge, passen die Gerätedaten, sind alle erforderlichen Seiten in der Akte? Solche Details wirken klein, entscheiden aber oft darüber, ob ein Gericht die Messung als tragfähige Grundlage akzeptiert.

Typische Fehlerquellen: nicht selten, aber nur mit Prüfung greifbar

Messfehler entstehen selten „aus dem Nichts“. Häufige Ursachen sind ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen an Fahrzeugen oder Umfeld, eine nicht exakt eingehaltene Aufstellposition oder Bedienfehler bei der Zuordnung von Messwert und Fahrzeug. Auch softwareseitige Auffälligkeiten oder unklare Gerätemeldungen können eine Rolle spielen – das lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Messdateien und Protokolle bewerten.

Wenn Sie an der Messstelle A 61, km 34,0 Fahrtrichtung Koblenz, bei Mendig gemessen wurden, ist deshalb der nächste sinnvolle Schritt nicht das Rätselraten über das „Wie“, sondern die strukturierte Auswertung der Akte. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann prüfen, ob die Messung im Rahmen der Vorgaben lag und ob sich technische Einwände nachvollziehbar begründen lassen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Zustelldatum des Bußgeldbescheids notieren und die Zwei-Wochen-Frist berechnen.
  • Keine vorschnellen Angaben zur Sache machen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht beantragen (inklusive aller Messunterlagen und – soweit verfügbar – Messdateien).
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörungsbogen, Umschlag, eigene Notizen zum Tag der Fahrt.
  • Rechtsschutzversicherung anfragen, ob Verkehrsrecht/OWi abgedeckt ist.

In der Praxis arbeitet Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, genau mit diesem Ansatz: erst Akte, dann Technik. Er führt Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Für die technische Seite lässt er jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.

Viele Betroffene sind überrascht, dass die Kosten einer solchen Prüfung häufig nicht an ihnen hängen bleiben. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel die entstehenden Anwalts- und Sachverständigenkosten im Rahmen der Deckung. Das nimmt Druck aus der Entscheidung, ob man sich gegen den Vorwurf wehrt.

Wenn Sie an der Messstelle A 61, km 34,0 Fahrtrichtung Koblenz, bei Mendig geblitzt wurden, lohnt sich eine nüchterne Prüfung statt eines schnellen Häkchens bei „bezahlen und abhaken“. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags – je früher, desto besser, damit Fristen gewahrt und Unterlagen rechtzeitig ausgewertet werden können.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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