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Geblitzt auf der A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag wirkt harmlos, der Inhalt nicht: Wer an der Messstelle A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg geblitzt wurde, hält kurz darauf oft einen Anhörungsbogen oder gleich einen Bußgeldbescheid in der Hand. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, dass Messungen immer „wasserdicht“ sind. Dabei lohnt sich gerade im Bußgeldverfahren ein nüchterner Blick auf die Unterlagen.

Entscheidend ist: Nicht jede Messung ist automatisch verwertbar. Auch wenn die Behörden häufig mit einem sogenannten standardisierten Messverfahren arbeiten, muss dieses im konkreten Fall korrekt umgesetzt worden sein. Genau hier setzen Verteidigung und sachverständige Prüfung an.

Zwei Wochen Frist: Was jetzt im Verfahren zählt

Beim Anhörungsbogen geht es zunächst um die Angaben zur Person und um die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Ein Bußgeldbescheid ist dagegen bereits eine Entscheidung der Behörde. Ab Zustellung läuft dann die Einspruchsfrist von zwei Wochen – wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.

Ein Einspruch bedeutet nicht automatisch „Gericht“, aber er hält das Verfahren offen. Häufig wird erst nach Akteneinsicht klar, ob die Messung angreifbar ist oder ob sich eine andere Lösung anbietet. Wer unsicher ist, sollte Fristen notieren und nichts „auf gut Glück“ laufen lassen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Grundlage jeder Überprüfung

Ob die Messung tragfähig ist, zeigt sich selten auf dem Foto allein. Relevant sind vielmehr die Akte mit Messunterlagen, das Messprotokoll und – je nach System – auch digitale Falldaten. Verteidiger beantragen dafür Akteneinsicht; erst dann lässt sich seriös beurteilen, ob Ansatzpunkte für einen Einspruch bestehen.

Auch an der Messstelle A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg gilt: Ohne Akteneinsicht bleibt es Spekulation. In vielen Verfahren steht und fällt die Bewertung mit Details, die Betroffene vorher nie zu Gesicht bekommen. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann diese Daten technisch einordnen und prüfen, ob die Voraussetzungen des Messverfahrens eingehalten wurden.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Geschwindigkeitsmessungen sind technische Vorgänge, die in der Praxis von Menschen aufgebaut und bedient werden. Deshalb gibt es typische Fehlerbilder, die immer wieder auftauchen – unabhängig davon, wo gemessen wurde. Sie reichen von ungünstigen Messwinkeln über Reflexionen bis zu Bedien- und Dokumentationsfehlern.

Auch formale Punkte sind wichtig: War das Gerät gültig geeicht, sind die Eichdaten in der Akte nachvollziehbar, und gibt es Nachweise zur Schulung des Messpersonals? Fehlt etwas oder passt es nicht zusammen, kann das die Verwertbarkeit der Messung beeinflussen. Gerade weil Gerichte bei standardisierten Verfahren grundsätzlich von Zuverlässigkeit ausgehen, kommt es auf solche Abweichungen im Detail an.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung sofort notieren.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen muss zur Sache nicht zwingend Stellung genommen werden.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Foto, Datum der Zustellung und eigene Erinnerungen kurz festhalten.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst damit werden Messprotokoll, Falldaten und weitere Nachweise überprüfbar.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technische Fragen sollten nicht „aus dem Bauch heraus“ bewertet werden.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird jeder Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft, um mögliche Messfehler belastbar nachweisen zu können. So wird aus einem bloßen Gefühl („da stimmt was nicht“) eine überprüfbare Argumentation.

Viele Betroffene sorgen sich wegen der Kosten. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Ausgaben für anwaltliche Vertretung und die sachverständige Begutachtung, wenn eine entsprechende Deckung besteht. Das lässt sich in der Regel zügig klären, bevor unnötige Risiken entstehen.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg geblitzt wurden, lassen Sie den Bescheid nicht einfach liegen. Sinnvoll ist ein strukturiertes Vorgehen: Frist wahren, Akteneinsicht nutzen, Messdaten fachkundig prüfen lassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und verwenden Sie das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um einen Vorfall an der Messstelle A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg geht.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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