Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5, km 622,5 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 5, km 622,5 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag – und im Kopf läuft die gleiche Frage: War das wirklich so schnell? Wer an der Messstelle A 5, km 622,5 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg geblitzt wurde, sollte den Vorgang nicht vorschnell abhaken. Denn auch bei etablierten Messsystemen hängt die Verwertbarkeit davon ab, ob die rechtlichen und technischen Vorgaben eingehalten wurden. Genau hier setzt eine sachverständige Überprüfung an.

Fristen, Einspruch und was als Nächstes passiert

Entscheidend ist die Uhr: Gegen einen Bußgeldbescheid läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid rechtskräftig – mit allen Folgen wie Geldbuße, Punkten oder ggf. Fahrverbot. Beim Anhörungsbogen gilt: Sie müssen sich zur Sache nicht äußern, aber Angaben zur Person sind meist zu prüfen.

Nach einem fristgerechten Einspruch prüft die Behörde häufig erneut und kann das Verfahren einstellen, ändern oder an das Gericht abgeben. Spätestens dort wird es technisch: Dann kommt es darauf an, ob die Messung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf und ob die Akte die nötigen Nachweise enthält. Ein standardisiertes Verfahren erleichtert der Behörde zwar den Nachweis – es schützt aber nicht vor Fehlern, wenn Vorgaben missachtet wurden.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Verteidigung

Ob die Messung tragfähig ist, zeigt sich selten schon am Foto. Maßgeblich sind die Unterlagen in der Bußgeldakte: Messprotokoll, Geräteunterlagen, Wartungs- und Eichnachweise sowie Dokumente zur Bedienung. Dazu kommen – je nach System – digitale Falldaten und weitere Messdateien, die ein Sachverständiger auswerten kann.

Gerade an der Messstelle A 5, km 622,5 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg ist der richtige Ansatz daher nicht „raten“, sondern „prüfen lassen“. Fachanwalt Dr. Maik Bunzel (Verkehrsrecht und Strafrecht) arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird die Messung regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kontrolliert – denn Messfehler lassen sich nur anhand der Daten und Protokolle belastbar belegen.

Typische Fehlerquellen – und warum Sachverständige so oft fündig werden

Geschwindigkeitsmessungen sind anfällig dort, wo Praxis und Theorie auseinanderlaufen. Häufige Streitpunkte sind etwa die korrekte Aufstellung und Ausrichtung des Messgeräts, Messwinkel und Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen, Reflexionen oder Abschattungen sowie Bedien- und Dokumentationsfehler. Solche Punkte betreffen nicht „den Fahrer“, sondern die Messsituation und die Einhaltung der Vorgaben.

Ein weiterer Klassiker ist die Frage, ob alle formalen Voraussetzungen belegt sind: War das Gerät gültig geeicht? Ist das Messprotokoll vollständig und plausibel? Gibt es Hinweise auf Störungen oder Abbrüche? Und: Liegen Schulungsnachweise für das Messpersonal vor, wenn das System eine Einweisung verlangt? Fehlt hier etwas oder passt es nicht zusammen, kann das die Verwertbarkeit der Messung erschüttern – zumindest aber den Druck erhöhen, dass genauer hingeschaut wird.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung sofort im Kalender festhalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache machen, bevor Akteneinsicht vorliegt.
  • Akteneinsicht beantragen: Über einen Anwalt die vollständige Bußgeldakte inklusive Messunterlagen und – soweit vorhanden – digitaler Falldaten anfordern.
  • Technik prüfen lassen: Die Messdateien und Protokolle durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten lassen.
  • Folgen realistisch einordnen: Prüfen, ob Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen und welche Verteidigungsstrategie dazu passt.

Dr. Maik Bunzel lässt in geeigneten Fällen die Messung sachverständig begutachten, um mögliche Abweichungen oder Dokumentationsmängel greifbar zu machen. Für Betroffene ist außerdem wichtig: Die Kosten einer solchen Prüfung werden häufig von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern Verkehrsrechtsschutz besteht. Ob das in Ihrem Vertrag gilt, lässt sich vorab klären.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 622,5 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg geblitzt wurden, lohnt sich ein kühler Blick auf Akte und Messdaten – nicht auf Vermutungen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, wenn Sie den Bescheid prüfen lassen möchten; nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags. Gerade bei Messungen an der Messstelle A 5, km 622,5 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg entscheidet oft die Detailarbeit in den Unterlagen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite