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Geblitzt auf der A 5, km 453,6, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 453,6, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt – erst recht, wenn es um eine Messung auf der A 5, km 453,6, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg geht. Viele Betroffene googeln die Stelle, vergleichen Erfahrungen und fragen sich dann: Lohnt sich ein Einspruch überhaupt? Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an, ob die Messung rechtlich und technisch sauber dokumentiert ist.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht spielt das sogenannte standardisierte Messverfahren eine zentrale Rolle. Wird mit einem anerkannten Gerät nach den Vorgaben gearbeitet, gehen Gerichte zunächst von einem verlässlichen Ergebnis aus. Diese Vermutung ist aber nicht unangreifbar – sie steht und fällt mit den Unterlagen in der Akte und der Nachvollziehbarkeit der Messung.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine sinnvolle Entscheidung

Ob bei der Messung alles korrekt lief, zeigt sich fast nie am Foto allein. Entscheidend sind Aktenbestandteile wie Messprotokoll, Geräteeichung, Wartungs- oder Reparaturnachweise und – je nach Bundesland und Gerät – auch digitale Falldaten. Erst mit Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob Ansatzpunkte für eine Verteidigung bestehen.

Gerade wenn Sie an der A 5, km 453,6, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg geblitzt wurden, ist der wichtigste Schritt daher nicht das Rätselraten im Internet, sondern der Blick in die amtliche Dokumentation. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt in solchen Fällen regelmäßig die vollständige Messakte anfordern und auswerten. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich Fehler häufig erst auf den zweiten Blick zeigen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch bei anerkannten Verfahren können in der Praxis Probleme auftreten – nicht als Ausnahme, sondern als Folge von Alltag und Routine. Häufige Streitpunkte sind etwa die korrekte Aufstellung des Messsystems, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen durch Umgebungseinflüsse oder Bedienfehler. Solche Punkte sind keine „Tricks“, sondern technische Fragen, die am Ende über Verwertbarkeit und Beweiswert entscheiden.

Genau hier setzt die sachverständige Prüfung an. Dr. Bunzel arbeitet nach eigenen Angaben in jedem Mandat mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, der Messdateien und Dokumentation auf Plausibilität, Vollständigkeit und Abweichungen untersucht. Wird dabei ein relevanter Mangel gefunden, kann das – je nach Fall – zu einer Reduzierung oder auch zur Einstellung des Verfahrens führen; eine automatische Folge ist das jedoch nie.

Zwei Wochen Zeit: Einspruch und Verfahrensablauf

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Der Anhörungsbogen hat noch keine solche Rechtswirkung, kann aber taktisch wichtig sein – etwa bei der Frage, wer gefahren ist und welche Angaben sinnvoll sind. Nach einem Einspruch prüft zunächst die Behörde erneut, anschließend kann die Sache vor Gericht landen.

In dieser Phase entscheidet sich viel: Wird rechtzeitig Akteneinsicht beantragt, können Verteidigung und Sachverständiger die Messung strukturiert angreifen – oder auch frühzeitig abraten, wenn die Unterlagen stimmig sind. Wer dagegen die Frist verstreichen lässt, hat meist nur noch wenig Spielraum. Auch das Kostenrisiko lässt sich häufig über eine Rechtsschutzversicherung abfedern; nach Erfahrung aus der Praxis übernimmt sie in vielen Fällen sowohl die anwaltliche Vertretung als auch das Gutachten.

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist notieren und nicht „liegen lassen“.
  • Nichts vorschnell einräumen: Ohne Aktenkenntnis keine Einlassung zur Sache abgeben.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise und digitale Falldaten anfordern lassen.
  • Messung prüfen lassen: Sachverständige Auswertung kann technische und formale Fehler sichtbar machen.
  • Folgen realistisch einordnen: Punkte und Fahrverbot hängen von der vorgeworfenen Überschreitung und Voreintragungen ab.

Ob es „nur“ um ein Verwarnungsgeld oder um Punkte und ein Fahrverbot geht: Am Ende steht die Frage, ob die Messung gerichtsfest ist. Dr. Maik Bunzel setzt dabei auf die Kombination aus juristischer Bewertung und technischer Kontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen; die Kosten werden, sofern vorhanden, regelmäßig von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen. Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 453,6, Fahrtrichtung Basel, bei Offenburg geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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