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Geblitzt auf der A 5, km 452,7, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 452,7, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt – erst recht, wenn es um eine Messung auf der A 5, km 452,7, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg geht. Viele Betroffene googeln dann die Stelle und fragen sich: Lohnt sich ein Einspruch überhaupt? Die Antwort hängt weniger von Bauchgefühl ab, sondern davon, ob die Messung rechtlich und technisch sauber dokumentiert ist.

Geschwindigkeitsmessungen gelten oft als „unangreifbar“. Das stimmt so nicht: Auch in einem standardisierten Messverfahren muss die Behörde bestimmte Voraussetzungen einhalten. Genau dort setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an – nicht mit Vermutungen, sondern mit Akten, Daten und Protokollen.

Standardisiertes Messverfahren: Was die Behörde trotzdem nachweisen muss

Ein standardisiertes Messverfahren erleichtert der Behörde die Beweisführung, ersetzt aber keine Mindeststandards. Erforderlich sind unter anderem eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Geräts, die Einhaltung der Bedienvorgaben und eine nachvollziehbare Dokumentation. Fehlt es daran, kann das Gericht die Messung nicht einfach „durchwinken“.

In der Praxis geht es häufig um Details, die erst in der Akte sichtbar werden: Wurde die Messung lückenlos protokolliert? Passt die Zuordnung von Messwert und Fahrzeug? Sind Besonderheiten vermerkt oder bleibt das Protokoll auffällig knapp? Gerade bei Vorwürfen mit Punkten oder Fahrverbot lohnt sich der zweite Blick.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung angreifbar ist, zeigt sich nicht auf dem Foto allein, sondern in den Unterlagen: Messprotokoll, Eichnachweise, ggf. Geräte- und Falldateien sowie weitere Dokumente zur Durchführung. Entscheidend sind dabei oft auch Rohmessdaten beziehungsweise die Falldatei, weil ein Sachverständiger nur so prüfen kann, ob Messwertbildung und Plausibilität stimmen. Wenn Unterlagen fehlen oder nicht herausgegeben werden, ist das ebenfalls ein Ansatzpunkt im Verfahren.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt in solchen Fällen regelmäßig einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auf die Daten schauen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich Fehler selten „auf den ersten Blick“ zeigen, sondern erst bei der technischen Auswertung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser Prüfung.

Zwei Wochen Einspruch: Frist, Ablauf und typische Stolperfallen

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: Zwei Wochen ab Zustellung. Wer zu spät reagiert, macht es unnötig schwer, überhaupt noch in die Sachprüfung zu kommen. Der Einspruch muss nicht begründet werden, sollte aber fristgerecht eingelegt werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht erfolgen.

Nach dem Einspruch prüft die Behörde erneut; bleibt sie bei ihrer Auffassung, geht die Sache an das Gericht. Spätestens dann wird es wichtig, strukturiert vorzugehen: Welche Unterlagen liegen vor, welche fehlen, und was ergibt die sachverständige Auswertung? Auch bei Messungen auf der A 5, km 452,7, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg ist nicht entscheidend, was man „gehört“ hat, sondern was sich aus Akte und Daten belegen lässt.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Frist prüfen: Datum der Zustellung notieren und die zweiwöchige Einspruchsfrist im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Anhörungsbogen und Bescheid unterscheiden; Angaben zur Sache erst nach Beratung machen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichunterlagen und Falldateien/Rohmessdaten anfordern lassen.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Schreiben, Fotos und eigene Notizen (z. B. wer gefahren ist) geordnet aufbewahren.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technische Bewertung ist oft der Schlüssel, nicht die Diskussion „nach Gefühl“.

Typische Fehlerquellen, die Sachverständige in vielen Verfahren prüfen, sind zum Beispiel Bedien- und Zuordnungsfehler, unplausible Messwertkonstellationen oder Abweichungen zwischen Dokumentation und Datensatz. Auch die Frage, ob alle Voraussetzungen des standardisierten Vorgehens eingehalten wurden, ist regelmäßig Teil der Begutachtung. Das ist keine Trickserei, sondern schlicht die Kontrolle, ob der Staat seine eigenen Regeln eingehalten hat.

Dr. Maik Bunzel arbeitet dabei mit spezialisierten Gutachtern für Verkehrsmesstechnik zusammen, um Messfehler gerichtsfest herauszuarbeiten. Gerade wenn Punkte drohen oder ein Fahrverbot im Raum steht, kann diese technische Prüfung den entscheidenden Unterschied machen. Wer rechtsschutzversichert ist, kann die Kostenfrage meist entspannt angehen, weil die Versicherung die Verteidigung und das Gutachten üblicherweise trägt.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 452,7, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Offenburg geblitzt wurden, sollten Sie die Frist nicht verstreichen lassen und den Fall zeitnah prüfen lassen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, damit Akteneinsicht beantragt und die Messung durch einen Sachverständigen ausgewertet werden kann. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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