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Geblitzt auf der A 5, km 452,0 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Bruchsal – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 452,0 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Bruchsal – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm. Wer an der Messstelle A 5, km 452,0 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Bruchsal geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen und abhaken – oder lohnt sich ein genauer Blick? Viele Verfahren wirken auf den ersten Blick „wasserdicht“, sind es aber nicht zwingend.

Gerade auf einer Autobahn wie der A 5 bei Bruchsal geht es in Bußgeldverfahren nicht nur um das Ergebnis auf dem Foto, sondern um den Weg dorthin. Denn eine Geschwindigkeitsmessung muss rechtlich und technisch sauber zustande gekommen sein. Schon kleine Abweichungen in der Dokumentation oder Bedienung können entscheidend werden.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine sinnvolle Entscheidung

Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht bewerten. In der Akte finden sich typischerweise das Messprotokoll, Unterlagen zur Eichung und Hinweise dazu, wie die Messung durchgeführt wurde. Je nach Messsystem können außerdem Rohmessdaten und weitere Dateien eine Rolle spielen, die ein Sachverständiger auswertet.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird regelmäßig deutlich: Erst die vollständige Akte zeigt, ob formale oder technische Angriffspunkte vorhanden sind. Deshalb lässt er Messungen konsequent durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar nachweisen zu können.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch bei anerkannten Messsystemen können Fehler passieren – nicht zwingend, aber oft genug, um genauer hinzusehen. Häufige Themen sind die korrekte Aufstellung des Messgeräts, der Messwinkel, mögliche Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind. Hinzu kommen Bedienfehler und Lücken im Messprotokoll, die später die Nachvollziehbarkeit erschweren.

Wichtig ist: Solche Punkte werden nicht „ins Blaue hinein“ behauptet, sondern anhand der Unterlagen geprüft. Das betrifft auch Verfahren rund um die Messstelle A 5, km 452,0 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Bruchsal: Entscheidend ist, ob sich aus Akte, Fotos und Messdateien eine konsistente, überprüfbare Messung ergibt. Genau hier setzt die sachverständige Auswertung an.

Zwei Wochen Frist: So läuft Einspruch und Verfahren praktisch ab

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer nur einen Anhörungsbogen erhalten hat, muss diese Frist noch nicht beachten, sollte aber ebenfalls frühzeitig reagieren – etwa, um keine vorschnellen Angaben zur Sache zu machen. Nach einem Einspruch prüft die Behörde erneut; bleibt sie bei ihrer Einschätzung, kann die Sache vor Gericht landen.

Ein Einspruch ist kein Selbstzweck: Er sollte mit einer Strategie verbunden sein. Oft wird zunächst Akteneinsicht beantragt, anschließend werden Messung und Unterlagen bewertet und erst dann entschieden, ob man weiter vorgeht oder eine pragmatische Lösung sucht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die entstehenden Kosten – auch für die Einschaltung eines Sachverständigen, der die Messung technisch beurteilt.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft meist eine zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung.
  • Nichts überstürzt einräumen: Angaben zur Sache können später schwer zu korrigieren sein.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst Messprotokoll, Eichnachweise und vorhandene Messdateien erlauben eine echte Bewertung.
  • Messung fachlich prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Bedien- und Dokumentationsfehler sowie technische Auffälligkeiten herausarbeiten.
  • Kosten klären: Besteht Rechtsschutz, werden Anwalts- und Gutachterkosten häufig übernommen.

Dr. Maik Bunzel lässt in seinen Mandaten jede Messung von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Fehler nicht nur zu vermuten, sondern nachweisbar zu machen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen oder die Messung aus den Unterlagen heraus nicht vollständig nachvollziehbar wirkt. Durch die Standorte in Cottbus, Berlin und Kiel ist die Betreuung dabei organisatorisch eingespielt, ohne dass es auf große Versprechen ankommt.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 452,0 Fahrtrichtung Frankfurt, bei Bruchsal geblitzt wurden, kann eine nüchterne Prüfung der Akte der entscheidende nächste Schritt sein. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, um die Unterlagen einschätzen zu lassen. So klären Sie zeitnah, ob sich ein Einspruch lohnt und welche Schritte im Verfahren sinnvoll sind.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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