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Geblitzt auf der A 45, km 32,5, Fahrtrichtung Dortmund, nahe der Ausfahrt Meinerzhagen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 45, km 32,5, Fahrtrichtung Dortmund, nahe der Ausfahrt Meinerzhagen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten ist schnell geleert – und dann liegt er da: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einer Messung an der Messstelle A 45, km 32,5, Fahrtrichtung Dortmund, nahe der Ausfahrt Meinerzhagen. Viele zahlen aus Sorge vor höheren Kosten sofort. Dabei lohnt sich oft ein genauer Blick, denn Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn die rechtlichen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Gerade auf Autobahnabschnitten wie der A 45 bei Meinerzhagen geht es im Verfahren selten um „Ausreden“, sondern um Nachweise: Wurde korrekt gemessen, dokumentiert und ausgewertet? Das lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen. Entscheidend sind die Unterlagen in der Akte – und häufig auch die Messdateien, die ein Sachverständiger auswerten kann.

Zwei Wochen Frist: Was ein Einspruch auslöst – und was nicht

Gegen den Bußgeldbescheid gilt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid in der Regel bestandskräftig – selbst wenn sich später Messprobleme zeigen. Ein Einspruch ist zunächst nur die Erklärung, dass man die Entscheidung überprüfen lassen will; begründen muss man ihn am Anfang meist noch nicht.

Nach dem Einspruch läuft das Verfahren weiter: Die Behörde prüft erneut, manchmal wird der Bescheid geändert oder eingestellt, häufig geht die Sache aber Richtung Amtsgericht. Spätestens dann wird Akteneinsicht zentral. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt diesen Ablauf aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und legt den Schwerpunkt regelmäßig auf die technische Überprüfung der Messung.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Der Startpunkt jeder seriösen Prüfung

Ob die Messung verwertbar ist, zeigt sich oft erst in den Details der Akte: Messprotokoll, Geräteeichung, Nachweise zur Schulung des Messpersonals und die Dokumentation der Messsituation. Ebenso wichtig sind – je nach Verfahren – die digitalen Messdateien. Ohne Akteneinsicht bleibt Betroffenen meist nur ein Foto und eine Zahl, das genügt für eine fundierte Verteidigung nicht.

Auch bei einer Messung an der Messstelle A 45, km 32,5, Fahrtrichtung Dortmund, nahe der Ausfahrt Meinerzhagen gilt: Erst die Unterlagen beantworten die entscheidenden Fragen. Dr. Bunzel lässt die Messung in geeigneten Fällen durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Dort können sich Ansatzpunkte ergeben, die man als Laie nicht erkennt – etwa Unstimmigkeiten in Protokollen oder Auffälligkeiten in den Messdaten.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum sie zählen

Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als „standardisiert“. Das bedeutet vereinfacht: Wenn das Verfahren korrekt eingesetzt wird, dürfen Gerichte grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen. Diese Vermutung steht und fällt aber mit der Einhaltung der Vorgaben – und genau hier liegen in der Praxis typische Fehlerquellen.

Allgemein relevant sind zum Beispiel eine ungünstige Aufstellposition, ein falscher Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Hinzu kommen Bedienfehler, unvollständige Dokumentation oder formale Lücken – etwa wenn Eichunterlagen fehlen oder Schulungsnachweise nicht passen. Solche Punkte führen nicht automatisch zum Erfolg, können aber die Verwertbarkeit erschüttern oder zumindest Zweifel begründen, die ein Gericht aufklären muss.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist prüfen: Zustelldatum notieren und die zweiwöchige Einspruchsfrist im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Anhörungsbogen sorgfältig behandeln, insbesondere zur Fahrerfrage.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise und vorhandene Messdateien anfordern lassen.
  • Konsequenzen klären: Prüfen, ob Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen – das beeinflusst die Strategie.
  • Technik prüfen lassen: Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten lassen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Kostenfrage oft entspannter angehen: In vielen Fällen übernimmt sie die anwaltliche Vertretung und – wenn es sinnvoll ist – auch das sachverständige Gutachten. Dr. Maik Bunzel arbeitet regelmäßig mit spezialisierten Sachverständigen zusammen, um Messfehler belastbar herauszuarbeiten, statt nur „ins Blaue hinein“ zu argumentieren.

Wenn Sie an der Messstelle A 45, km 32,5, Fahrtrichtung Dortmund, nahe der Ausfahrt Meinerzhagen geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang frühzeitig prüfen, bevor Fristen verstreichen oder Einlassungen festgeschrieben sind. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Bunzel auf; am Ende dieses Beitrags finden Sie das Formular für Ihre Anfrage.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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