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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 44 bei Warburg, Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 44 bei Warburg, Fahrtrichtung Kassel

Sie wurden auf der A 44 bei Warburg in Fahrtrichtung Kassel gemessen und haben nun Post in der Sache erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt sinnvoll ist – und wie viel Zeit Sie haben.

Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie nicht vorschnell mit Angaben zur Sache, und behalten Sie die Frist im Blick. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 44 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Warburg
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen festgelegt werden – dauerhaft, streckenbezogen oder auch nur zeitweise. Für den Vorwurf ist immer maßgeblich, welches Limit an der konkreten Messstelle im Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß angezeigt war. Genau das lässt sich aus dem Bescheid allein meist nicht nachvollziehen, sondern erst anhand der Verfahrensakte.

Bei der Bewertung Ihres Falls gilt außerdem: Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich dagegen nach der Ortstafel – für eine Fahrt auf der A 44 in Richtung Kassel spielt diese Unterscheidung keine Rolle.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zudem eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert nach Abzug ist der Vorwurf, mit dem gerechnet wird. Liegt dieser Wert knapp über einer Stufengrenze, kann eine Überprüfung besonders lohnen, weil schon eine kleine Korrektur die Rechtsfolgen verändern kann.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Ob Sie sich zur Sache erklären, entscheiden Sie selbst: Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig geht solche Post zunächst an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend am Steuer gesessen haben muss. Auch hier ist es hilfreich, die Frage der Fahreridentifizierung erst nach Einsicht in die Akte zu bewerten, statt vorab eine Angabe zu machen, die sich später nicht mehr zurücknehmen lässt. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich nach Akteneinsicht beurteilen, was es überhaupt hergibt.

Kommt es dann zum Bußgeldbescheid, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Der Einspruch hält das Verfahren offen; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt danach. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen – ein kurzer Blick in die Police vor dem nächsten Schritt lohnt sich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Gründe müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie weiter entfernt von Warburg wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, eine persönliche Anreise ist für Akteneinsicht und Einspruch nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 44 Richtung Kassel geblitzt worden – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 44 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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