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Geblitzt auf der A 3, km 234,5, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 234,5, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag – und im Kopf kreist nur eine Frage: War das wirklich korrekt gemessen? Wer an der Messstelle A 3, km 234,5, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurde, sollte sich jedenfalls nicht vorschnell damit abfinden. Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar oft als „Routine“, aber Routine ist nicht dasselbe wie Unfehlbarkeit.

Viele Betroffene unterschätzen, wie streng die formalen Anforderungen sind. Schon kleine Abweichungen bei Aufbau, Bedienung oder Dokumentation können die Verwertbarkeit der Messung angreifbar machen. Genau hier setzt eine sachverständige Prüfung an, wie sie Dr. Maik Bunzel als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht regelmäßig veranlasst – mit Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel.

Fristen: Warum die zwei Wochen über alles entscheiden

Der wichtigste Zeitpunkt ist nicht der Blitzer, sondern der Tag der Zustellung. Gegen einen Bußgeldbescheid läuft ab Zustellung eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – selbst dann, wenn die Messung später Zweifel aufwerfen würde.

Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, aber er ist der Auftakt des Verfahrens. Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen; zur Person sollten die Daten stimmen. Wer unsicher ist, lässt die Korrespondenz besser früh juristisch einordnen, statt später unter Zeitdruck zu reagieren.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Erst prüfen, dann entscheiden

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. In der Akte finden sich typischerweise Messprotokoll, Fotos, Auswertevermerk und Unterlagen zur Geräteeinrichtung. Je nach Fall spielen auch Rohmessdaten eine Rolle, weil sie eine technische Nachprüfung überhaupt erst ermöglichen.

Dr. Maik Bunzel lässt Messungen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Dabei geht es nicht um „Tricks“, sondern um nachvollziehbare technische Fragen: Passt die Dokumentation zum Messablauf, sind die Parameter plausibel, und ist die Messung reproduzierbar? Die Kosten einer solchen Begutachtung übernimmt bei bestehender Deckung häufig die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und was Sachverständige suchen

Auch wenn viele Verfahren als standardisiert gelten, bleibt die Messung ein Zusammenspiel aus Technik und Bedienung. Fehler entstehen oft nicht spektakulär, sondern leise: durch unglückliche Aufstellpositionen, einen ungünstigen Messwinkel, Reflexionen oder eine unpassende Ausrichtung. Hinzu kommen Bedien- und Zuordnungsfehler, etwa wenn ein Fahrzeug auf dem Foto nicht zweifelsfrei dem Messwert zugeordnet werden kann.

Wichtig ist: Solche Punkte sind keine Behauptungen über einen konkreten Vorfall, sondern typische Ansatzpunkte der Überprüfung. Wer an der Messstelle A 3, km 234,5, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld einen Bescheid erhalten hat, braucht dafür nicht „auf Verdacht“ zu spekulieren. Eine gute Verteidigung beginnt mit der Akte und endet – wenn nötig – mit einer sauberen technischen Bewertung.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Zustelldatum prüfen: Notieren Sie, wann der Bußgeldbescheid im Briefkasten war (Frist: zwei Wochen).
  • Nichts überstürzen: Keine voreiligen Einlassungen zur Sache, bevor die Akte geprüft ist.
  • Unterlagen sichern: Bescheid/Anhörungsbogen, Umschlag, eigene Notizen (wer fuhr, besondere Umstände) aufbewahren.
  • Akteneinsicht anstoßen: Erst mit Messunterlagen und ggf. Rohmessdaten lässt sich seriös bewerten, ob sich ein Einspruch lohnt.
  • Rechtsschutz klären: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, kann sie Anwalts- und Gutachterkosten abdecken.

Viele Betroffene schauen zuerst auf die drohenden Folgen: Geldbuße, Punkte, im höheren Bereich auch ein Fahrverbot. Gerade wenn es um den Führerschein geht, ist die Frage nach Messgenauigkeit und Verfahrenssauberkeit mehr als akademisch. Ein Sachverständiger kann beispielsweise prüfen, ob die Messdokumentation vollständig ist und ob sich aus den Unterlagen technische Widersprüche ergeben.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet in solchen Fällen strukturiert: Akteneinsicht, technische Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, danach erst die Entscheidung über Einspruch, Begründung und weiteres Vorgehen. Dass die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten häufig trägt, nimmt vielen den größten Druck aus der Sache.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 234,5, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang zeitnah prüfen – besonders mit Blick auf die zweiwöchige Einspruchsfrist. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags. So wird aus dem ersten Ärger im Briefkasten eine kontrollierte, fachlich saubere Prüfung Ihrer Optionen.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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