Der Briefkasten klappt, und da liegt er: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einer Messung an der Messstelle A 3, km 14,2, Fahrtrichtung Passau, bei Aschaffenburg. Viele Betroffene zahlen dann vorschnell, weil sie glauben, gegen eine Geschwindigkeitsmessung komme man ohnehin nicht an. Das stimmt so nicht: Auch auf der A3 bei Aschaffenburg können Messungen angreifbar sein, wenn die rechtlichen und technischen Voraussetzungen nicht sauber dokumentiert sind.
Zwei Wochen Frist: Was jetzt im Verfahren zählt
Entscheidend ist die Uhr: Gegen einen Bußgeldbescheid läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben zur Fahrereigenschaft später gegen Sie verwendet werden können. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig anwaltlich prüfen lassen, welche Erklärung sinnvoll ist und ob zunächst geschwiegen werden sollte.
Nach einem fristgerechten Einspruch wird die Sache nicht automatisch „fallen gelassen“. Häufig prüft die Behörde erneut, manchmal geht es weiter zum Amtsgericht. Genau dort entscheidet sich, ob die Messung als tragfähige Grundlage für eine Verurteilung taugt oder ob Zweifel bleiben, die zugunsten des Betroffenen wirken können.
Akteneinsicht, Rohmessdaten, Messprotokoll: Ohne Unterlagen keine Prüfung
Ob eine Messung belastbar ist, zeigt sich selten auf dem Foto allein. Maßgeblich sind die Akten: Messprotokoll, Geräteeichung, Wartungs- und Reparaturnachweise, Schulungsnachweise des Messpersonals sowie – je nach System – digitale Falldaten und Rohmessdaten. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich seriös beurteilen, ob das Verfahren als standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf oder ob Ansatzpunkte für Zweifel bestehen.
Gerade bei Messungen an der Messstelle A 3, km 14,2, Fahrtrichtung Passau, bei Aschaffenburg gilt wie überall: Die Verteidigung beginnt nicht mit Vermutungen, sondern mit Akteneinsicht. Ein Anwalt kann die Unterlagen anfordern und strukturieren, damit ein Sachverständiger sie technisch auswerten kann.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige hinschauen
Geschwindigkeitsmessungen sind technisch anspruchsvoll und in der Praxis anfällig für Abweichungen, wenn Rahmenbedingungen nicht stimmen. Streitpunkte sind oft die korrekte Aufstellung des Messgeräts, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich. Auch Bedienfehler oder lückenhafte Dokumentation können dazu führen, dass eine Messung nicht mehr als „verlässlich“ behandelt werden kann.
Hier setzt die Arbeit von spezialisierten Gutachtern an: Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik prüft, ob die Messung nachvollziehbar ist, ob die Daten zueinander passen und ob die Vorgaben des Herstellers sowie die behördlichen Richtlinien eingehalten wurden. Solche Prüfungen sind keine Formalität, sondern oft der Schlüssel, um Messfehler aufzudecken oder zumindest begründete Zweifel zu formulieren.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen Einspruchsfrist notieren; beim Anhörungsbogen nichts überstürzt zurückschicken.
- Nichts „korrigieren“: Keine spontanen Erklärungen zur Fahrereigenschaft abgeben, bevor die Akte geprüft ist.
- Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und digitale Messdaten anfordern lassen.
- Sachverständigenprüfung einplanen: Die Messdateien und Unterlagen technisch auswerten lassen, statt nur das Beweisfoto zu betrachten.
- Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen lassen; häufig werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird jeder Fall von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüft – so lassen sich technische oder dokumentarische Messfehler überhaupt erst belastbar nachweisen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in vielen Fällen die Kosten der Verteidigung einschließlich der gutachterlichen Prüfung.
Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 14,2, Fahrtrichtung Passau, bei Aschaffenburg geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang nicht allein wegen des ersten Eindrucks „durchlaufen“. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, damit Einspruchsfrist, Akteneinsicht und die sachverständige Kontrolle der Messung rechtzeitig in die Wege geleitet werden können.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.