Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt. Wer an der Messstelle A 3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen oder wehren? Beides kann richtig sein – entscheidend ist, ob die Messung und das Verfahren sauber dokumentiert sind.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung von Formalien und Technik abhängt. Selbst wenn ein Gerät grundsätzlich als zuverlässig gilt, muss es im konkreten Einsatz korrekt bedient worden sein. Genau hier setzt eine sachverständige Prüfung an.

Fristen: Wann sich ein Einspruch lohnt – und wie viel Zeit bleibt

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Diese Frist ist knapp, aber sie reicht, um die wichtigsten Weichen zu stellen. Wer zu lange wartet, macht den Bescheid rechtskräftig – dann wird es deutlich schwerer, noch etwas zu ändern.

Der Anhörungsbogen ist etwas anderes: Er ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber bereits taktisch relevant sein. Angaben zur Sache sind nicht verpflichtend; zur Person müssen die Daten stimmen. Sinnvoll ist oft, erst nach Akteneinsicht zu entscheiden, ob und wie man sich äußert.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Der Startpunkt jeder Überprüfung

Ob die Messung angreifbar ist, zeigt sich selten am Foto allein. Entscheidend sind die Unterlagen in der Bußgeldakte: Messprotokoll, Nachweise zur Eichung, Dokumentation der Geräteeinstellungen und – je nach System – digitale Falldaten oder Rohmessdaten. Ohne diese Informationen bleibt jede Einschätzung ein Stochern im Nebel.

An der Messstelle A 3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld ist der Ablauf nicht anders als anderswo: Erst die Akte zeigt, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden. In der Praxis lassen sich aus fehlenden oder widersprüchlichen Dokumenten oft konkrete Ansatzpunkte ableiten – etwa, wenn Einträge im Messprotokoll nicht plausibel sind oder Nachweise nicht zusammenpassen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Er lässt Messunterlagen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, weil sich nur so technische oder dokumentarische Schwächen belastbar herausarbeiten lassen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten einer solchen Prüfung in vielen Fällen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und was Sachverständige prüfen

Geschwindigkeitsmessungen werden häufig als „standardisiertes Messverfahren“ durchgeführt. Das bedeutet juristisch: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau deshalb ist die Frage so wichtig, ob diese Vorgaben im Einzelfall tatsächlich eingehalten wurden.

Sachverständige schauen dabei nicht nur auf Zahlen, sondern auf das Zusammenspiel aus Technik und Bedienung. Typische Fehlerquellen sind zum Beispiel eine ungünstige Aufstellposition, ein Messwinkel außerhalb der Vorgaben, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich. Hinzu kommen Bedienfehler, etwa bei der Ausrichtung, bei Geräteeinstellungen oder bei der Dokumentation des Messablaufs.

Auch die formalen Grundlagen zählen: War die Eichung zum Messzeitpunkt gültig? Gibt es Hinweise auf Wartungen oder Reparaturen, die relevant sein können? Liegen Schulungsnachweise des Messpersonals vor, und passt die Dokumentation zur konkreten Messserie? Solche Punkte entscheiden mit darüber, ob ein Gericht die Messung ohne Weiteres übernimmt oder ob es Aufklärungsbedarf sieht.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen Einspruchsfrist sofort notieren und einhalten.
  • Nichts überstürzen: Keine vorschnellen Einlassungen zur Sache, bevor die Akte vorliegt.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise und digitale Falldaten/Rohmessdaten anfordern lassen.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen, damit eine sachverständige Prüfung finanziell abgesichert ist.
  • Konsequenzen einordnen: Prüfen, ob Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen – dann lohnt sich die genaue Kontrolle besonders.

Ob am Ende ein Verfahren eingestellt wird, der Vorwurf reduziert werden kann oder der Bescheid bestehen bleibt, hängt von den Details ab. Gerade bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot ist eine saubere Verteidigungsstrategie oft wichtiger als der schnelle Abschluss. Dr. Maik Bunzel setzt hierbei regelmäßig auf die Auswertung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik; mit Rechtsschutzversicherung werden die Kosten dafür häufig übernommen.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Schildern Sie kurz, ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorliegt und wann zugestellt wurde; dann kann die Frist sicher eingehalten und Akteneinsicht beantragt werden. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite