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Geblitzt auf der A 3, km 136,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 136,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, fühlt sich selten nach „Routine“ an. Viele Betroffene, die an der Messstelle A 3, km 136,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld gemessen wurden, fragen sich vor allem zwei Dinge: Muss ich das einfach hinnehmen – und wie zuverlässig war die Messung wirklich? Genau an diesem Punkt lohnt ein nüchterner Blick auf das Verfahren und die Unterlagen, die der Behörde vorliegen.

Geschwindigkeitsmessungen gelten im Regelfall als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, gehen Gerichte zunächst von einem richtigen Ergebnis aus. Diese „Vermutung“ ist aber kein Freifahrtschein für jede Messung – sie steht und fällt mit der Dokumentation und der Einhaltung technischer und formaler Voraussetzungen.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist jede Einordnung Spekulation

Wer nur den Bescheid liest, sieht meist nur Ergebnis, Datum und Uhrzeit – nicht aber, wie die Messung zustande kam. Der entscheidende Schritt ist daher die Akteneinsicht. Erst dort finden sich Messprotokoll, Geräteeichnachweise, Fotos sowie weitere Unterlagen, die zeigen, ob die Messung nachvollziehbar und überprüfbar ist.

In der Praxis ist auch die Frage nach Rohmessdaten und den zugehörigen Falldateien zentral. Je nach eingesetzter Technik und Verfahrensart sind diese Daten die Grundlage, auf der ein Sachverständiger prüfen kann, ob das Messergebnis plausibel ist oder ob sich Ansatzpunkte für Fehler ergeben. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt deshalb in geeigneten Fällen die Messunterlagen konsequent durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten.

Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum sie erst im Detail sichtbar werden

Auch bei standardisierten Verfahren können Fehler passieren, ohne dass man sie dem Bescheid ansieht. Häufige Ansatzpunkte sind nicht „Tricks“, sondern handfeste technische oder organisatorische Themen: Aufbau, Ausrichtung, Dokumentationslücken oder Bedienfehler. Ob so etwas vorliegt, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht und technischer Prüfung beurteilen – nicht aus dem Bauch heraus.

Typische Prüffelder sind etwa die korrekte Aufstellung und Ausrichtung des Messsystems, mögliche störende Einflüsse durch Reflexionen oder ungünstige Messwinkel sowie die Frage, ob die Zuordnung des gemessenen Werts zum richtigen Fahrzeug zweifelsfrei ist. Ebenso wichtig: Wurde das Gerät ordnungsgemäß geeicht, und ist dies für den Messzeitpunkt belegt? Gerade bei Messserien können kleine Abweichungen in der Bedienung oder unvollständige Protokolle später eine große Rolle spielen.

Wer an der Messstelle A 3, km 136,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurde, sollte sich daher nicht allein auf das Foto oder den genannten km/h-Wert verlassen. Entscheidend ist, ob die Messung in sich stimmig ist und ob die Akte die Voraussetzungen des Verfahrens vollständig dokumentiert. Dr. Bunzel bringt hier Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und organisiert die technische Überprüfung durch spezialisierte Gutachter.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen können schnell vorbei sein

Beim Bußgeldbescheid gilt: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Diese Frist ist strikt; wer sie versäumt, kann den Bescheid in der Regel nicht mehr angreifen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er setzt noch keine Frist wie ein Bescheid, kann aber taktisch relevant sein, etwa bei der Frage, wer gefahren ist und was man zur Sache angibt.

Nach einem Einspruch prüft die Behörde erneut und kann den Bescheid aufrechterhalten oder ändern. Kommt es zur gerichtlichen Entscheidung, werden Messunterlagen, Fotos und die formalen Voraussetzungen besonders wichtig. In vielen Fällen zeigt sich erst dort, ob ein standardisiertes Verfahren tatsächlich lückenlos eingehalten wurde oder ob es Zweifel gibt, die zugunsten des Betroffenen wirken können.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung notieren und einhalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Einlassungen „zur Sache“, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht anstoßen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungs-/Bediennachweise und Falldateien anfordern lassen.
  • Technik prüfen lassen: Unterlagen von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten lassen, um Messfehler aufzudecken.
  • Rechtsschutz klären: Bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen; häufig übernimmt sie auch die Sachverständigenkosten.

Ein häufiger Irrtum ist, dass man „eh nichts machen kann“, weil es ein standardisiertes Verfahren sei. Tatsächlich hängt vieles an der Akte: Sind Eichung und Dokumentation sauber? Passt die Zuordnung? Gibt es Hinweise auf Bedien- oder Aufstellprobleme? Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet hierfür mit Sachverständigen zusammen, die Messungen technisch nachvollziehen und mögliche Abweichungen belegen können; die Kosten trägt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 136,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurden, lohnt es sich, den Vorgang professionell prüfen zu lassen, bevor Punkte oder ein Fahrverbot bestandskräftig werden. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, damit Akteneinsicht und die sachverständige Auswertung zügig veranlasst werden können.


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