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Geblitzt auf der A 3, km 135,7, Richtung Frankfurt am Main, Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 135,7, Richtung Frankfurt am Main, Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag wirkt harmlos, der Inhalt nicht: Wer an der Messstelle A 3, km 135,7, Richtung Frankfurt am Main, Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurde, hält kurz darauf oft einen Anhörungsbogen oder schon den Bußgeldbescheid in der Hand. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, eine Messung sei ohnehin „wasserdicht“. Genau diese Annahme ist im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gefährlich.

Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als standardisierte Messverfahren. Das heißt: Sind Gerät, Aufbau und Bedienung regelkonform, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen. Aber dieses Vertrauen gibt es nur, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen tatsächlich eingehalten wurden – und genau das lässt sich anhand der Akten und durch eine sachverständige Prüfung kontrollieren.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen entscheiden

Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel nur zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, kann sich später meist nur noch in engen Ausnahmefällen wehren. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber die Weichen stellen – etwa bei der Frage, wer gefahren ist.

In der Praxis ist es sinnvoll, zunächst die Frist zu sichern und dann sauber zu prüfen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt Fälle regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik begutachten, weil sich erst dann belastbar beurteilen lässt, ob eine Messung angreifbar ist.

Akteneinsicht: Ohne Messunterlagen keine echte Verteidigung

Ob die Messung tragfähig ist, zeigt sich nicht am Foto allein. Entscheidend sind die Unterlagen: Messprotokoll, Eichnachweise, Nachweise zur Schulung und Befähigung des Messpersonals sowie – je nach System – digitale Falldaten und weitere Messdateien. Erst mit Akteneinsicht lässt sich klären, ob die Voraussetzungen des standardisierten Messverfahrens überhaupt vorlagen.

Gerade wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, lohnt diese Prüfung besonders. Denn die Rechtsfolgen hängen nicht nur von der gemessenen Geschwindigkeit ab, sondern auch davon, ob die Messung nach Abzug der vorgesehenen Toleranz noch oberhalb der jeweiligen Schwelle liegt. Ein scheinbar kleiner Unterschied kann im Ergebnis über „nur“ Geldbuße oder zusätzlich ein Fahrverbot entscheiden.

Typische Fehlerquellen bei Messungen – und was Sachverständige prüfen

Auch bei anerkannten Verfahren können Fehler passieren: bei Aufbau und Ausrichtung, bei der Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug oder durch Bedienfehler. Je nach Technik können etwa Messwinkel, Reflexionen, unklare Fahrzeugkonstellationen oder Dokumentationslücken eine Rolle spielen. Das sind keine theoretischen Spitzfindigkeiten, sondern klassische Ansatzpunkte, die ein Sachverständiger anhand der Daten und Unterlagen nachvollzieht.

Wer an der Messstelle A 3, km 135,7, Richtung Frankfurt am Main, Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld gemessen wurde, sollte deshalb nicht allein nach Bauchgefühl entscheiden. Dr. Bunzel veranlasst in geeigneten Fällen die technische Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen. So können Messfehler oder Widersprüche zwischen Aktenlage und Messauswertung sichtbar werden.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt meist eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache nur nach anwaltlicher Rücksprache; beim Anhörungsbogen ist Zurückhaltung oft sinnvoll.
  • Akteneinsicht beantragen lassen: Messprotokoll, Eichunterlagen, Schulungsnachweise und Falldaten sind zentral.
  • Rechtsfolgen prüfen: Punkte- und Fahrverbotsrisiko hängt auch am Toleranzabzug und an Schwellenwerten.
  • Sachverständigencheck erwägen: Technische Auffälligkeiten lassen sich nur mit Fachprüfung sauber bewerten.

Die Kostenfrage schreckt viele ab, ist aber häufig lösbar: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen sowohl die anwaltliche Tätigkeit als auch die sachverständige Überprüfung. Dr. Maik Bunzel klärt das im Rahmen der Mandatsanfrage üblicherweise mit und stimmt das Vorgehen auf die konkrete Aktenlage ab. Wichtig ist, dass die Prüfung rechtzeitig angestoßen wird, bevor Fristen und taktische Möglichkeiten verstreichen.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 135,7, Richtung Frankfurt am Main, Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin, Kiel) kann er Akteneinsicht veranlassen und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen lassen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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