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Geblitzt auf der A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid vielleicht schon daneben. Wer an der Messstelle A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurde, fragt sich oft als Erstes: Lohnt sich das Prüfen überhaupt? Die kurze Antwort aus der Praxis: häufig ja, denn auch bei scheinbar klaren Fällen hängt viel davon ab, ob die Messung rechtlich und technisch sauber dokumentiert ist.

Viele Betroffene gehen davon aus, ein Messfoto bedeute automatisch „unumstößlich“. Tatsächlich ist die Messung nur dann ohne Weiteres verwertbar, wenn sie als standardisiertes Messverfahren durchgeführt wurde und die Voraussetzungen eingehalten sind. Genau dort setzen Verteidigungen an: Nicht die Geschwindigkeit „an sich“ wird bestritten, sondern die Frage, ob das Ergebnis zuverlässig zustande kam.

Fristen und Ablauf: Warum die zwei Wochen entscheidend sind

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist knapp, aber sie ist der Dreh- und Angelpunkt: Ist sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig, selbst wenn später Zweifel an der Messung auftauchen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch relevant sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft.

Nach einem fristgerechten Einspruch wird die Behörde den Vorgang meist erneut prüfen und kann ihn dann an das Gericht abgeben. Spätestens dann wird Akteneinsicht wichtig, weil erst die Unterlagen zeigen, ob die Messung vollständig nachvollziehbar ist. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen und stützt sich dabei auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Akteneinsicht, Rohmessdaten, Messprotokoll: Das Fundament jeder Prüfung

Ob die Messung angreifbar ist, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. In der Akte finden sich typischerweise Messprotokoll, Unterlagen zur Eichung, gegebenenfalls Geräte- und Falldaten sowie Nachweise zur Qualifikation des Messpersonals. Je nach Verfahren spielen auch Rohmessdaten eine Rolle, weil sie eine technische Nachprüfung erst ermöglichen können.

Gerade das Messprotokoll ist in der Praxis ein zentraler Baustein: Es dokumentiert unter anderem, ob die Messung im vorgesehenen Rahmen ablief und ob Besonderheiten vermerkt wurden. Fehlen Angaben oder wirken Einträge widersprüchlich, kann das die Verwertbarkeit beeinträchtigen. Bei der Messstelle A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld gilt daher wie überall: Erst die Akte zeigt, ob die formalen Voraussetzungen wirklich eingehalten wurden.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch bei anerkannten Messsystemen können Fehler passieren, ohne dass jemand „trickst“. Häufige Ansatzpunkte sind die korrekte Aufstellung und Ausrichtung des Messgeräts, der Messwinkel, Störeinflüsse durch Reflexionen oder Abschattungen sowie Bedienfehler. Hinzu kommen Fragen zur lückenlosen Dokumentation: Was nicht nachvollziehbar dokumentiert ist, lässt sich später schwer überprüfen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einem standardisierten Messverfahren und einer Messung, die zwar mit einem anerkannten Gerät erfolgt, aber vom vorgesehenen Ablauf abweicht. Bei Abweichungen steigt die Bedeutung einer sachverständigen Begutachtung. Dr. Bunzel lässt deshalb nach Aktenlage jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler fachlich belastbar herauszuarbeiten.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid laufen zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Beratung; beim Anhörungsbogen ist Zurückhaltung oft sinnvoll.
  • Akteneinsicht veranlassen: Nur so lassen sich Messprotokoll, Eichnachweise und gegebenenfalls Rohmessdaten prüfen.
  • Folgen realistisch einordnen: Je nach Vorwurf drohen Punkte oder ein Fahrverbot; das beeinflusst die Verteidigungsstrategie.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technische Fragen sollten nicht „nach Gefühl“ bewertet werden.

Die Kostenfrage schreckt viele ab, ist aber oft lösbar: In zahlreichen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen sowohl die anwaltliche Vertretung als auch die sachverständige Überprüfung. Das ist besonders dann relevant, wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht und jede Unsicherheit in der Messung Gewicht bekommt. Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt weniger vom Bauchgefühl ab als von dem, was die Akte hergibt.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, nahe der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang zeitnah prüfen, bevor Fristen ablaufen und Optionen verloren gehen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin und Kiel), kann nach Akteneinsicht einschätzen, ob eine sachverständige Überprüfung der Messung Ansatzpunkte bietet; die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags und nehmen Sie Kontakt auf.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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