Der Briefkasten klappt, der Umschlag vom Kreis oder der Polizei liegt obenauf: Wer an der Messstelle A 2, km 327,5, Fahrtrichtung Hannover, bei Kreuz Bad Oeynhausen geblitzt wurde, hält oft zuerst den Anhörungsbogen in der Hand – oder gleich den Bußgeldbescheid. Viele zahlen dann aus einem Reflex heraus. Dabei lohnt sich häufig ein zweiter Blick, denn Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn die technischen und formalen Voraussetzungen stimmen.
Gerade auf Autobahnen wie der A 2 läuft das Verfahren meist routiniert. Routine ist aber kein Gütesiegel. Schon kleine Abweichungen bei Aufbau, Dokumentation oder Bedienung können später entscheidend sein – und genau dort setzt eine sachverständige Überprüfung an.
Standardisiertes Messverfahren: „Routine“ reicht rechtlich nicht
In Bußgeldverfahren stützen sich Behörden oft auf das sogenannte standardisierte Messverfahren. Das bedeutet vereinfacht: Wenn ein anerkanntes Messgerät nach Vorgaben eingesetzt wurde, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Diese Vermutung ist aber an Bedingungen geknüpft.
Typische Angriffspunkte sind nicht „Tricks“, sondern handfeste Fragen: Wurde das Gerät innerhalb der Eichfrist betrieben? Wurden die Aufstell- und Auswerteregeln eingehalten? Ist die Messung im Messprotokoll nachvollziehbar dokumentiert? Ein Fachanwalt wie Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, an welchen Stellen diese Kette in der Praxis reißt.
Akteneinsicht, Rohmessdaten und Messunterlagen: Ohne sie ist Verteidigung blind
Ob sich ein Vorgehen lohnt, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. Dazu gehören neben Bescheid und Foto je nach Verfahren auch Messprotokoll, Wartungs- und Eichnachweise, Schulungsnachweise des Messpersonals sowie die digitalen Falldaten. Bei vielen Messsystemen spielen zudem Rohmessdaten eine zentrale Rolle, weil sich nur damit bestimmte Auswerte- oder Zuordnungsfragen sachverständig prüfen lassen.
Wurden an der Messstelle A 2, km 327,5, Fahrtrichtung Hannover, bei Kreuz Bad Oeynhausen Daten erhoben, ist entscheidend, was in der Akte tatsächlich enthalten ist – und was nicht. Dr. Bunzel lässt die Unterlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten. So können Messfehler, Dokumentationslücken oder Bedienabweichungen sichtbar werden, die auf den ersten Blick niemand erkennt.
Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren nach Anhörungsbogen oder Bescheid
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Er gibt Ihnen aber die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern – oder auch zu schweigen. Wer hier unüberlegt Angaben zur Fahrereigenschaft macht, nimmt sich manchmal spätere Verteidigungsmöglichkeiten.
Kommt der Bußgeldbescheid, läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, Punkte oder Fahrverbot lassen sich dann nur noch in Ausnahmefällen angreifen. Ein Einspruch bedeutet nicht automatisch Gerichtsverhandlung; häufig wird zunächst geprüft, ob die Behörde nach Akteneinsicht überhaupt an der Messung festhält oder ob sich bereits vorher Ansatzpunkte für eine Einstellung oder Korrektur ergeben.
- Frist notieren: Ab Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben 14 Tage für den Einspruch.
- Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen Angaben zur Sache nur nach Beratung.
- Unterlagen sichern: Bescheid, Umschlag, Foto, Anhörungsbogen und eigene Erinnerungen zum Zeitpunkt aufbewahren.
- Akteneinsicht beantragen lassen: Erst die Messunterlagen zeigen, ob das Verfahren angreifbar ist.
- Sachverständigenprüfung einplanen: Messdaten und Protokolle fachlich auswerten lassen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann oft aufatmen: In vielen Fällen übernimmt sie die Kosten der anwaltlichen Vertretung und auch die eines technischen Gutachtens. Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Verfahren regelmäßig mit Sachverständigen zusammen, um die Messung nicht nur juristisch, sondern auch technisch zu überprüfen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn es um Punkte, ein drohendes Fahrverbot oder eine empfindliche Geldbuße geht.
Wenn Sie an der Messstelle A 2, km 327,5, Fahrtrichtung Hannover, bei Kreuz Bad Oeynhausen geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen wahren und den Bescheid nicht vorschnell akzeptieren. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf; er prüft den Vorgang nach Akteneinsicht und lässt die Messung sachverständig bewerten. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.