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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Holdorf, Fahrtrichtung Osnabrück

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Geblitzt auf der A 1 bei Holdorf, Fahrtrichtung Osnabrück

Sie waren auf der A 1 in Fahrtrichtung Osnabrück bei Holdorf unterwegs und haben nun Post zu einer Geschwindigkeitsmessung erhalten. Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Welche Art von Schreiben liegt vor – Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Schritt zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Holdorf
Fahrtrichtung Osnabrück
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Für die Einordnung Ihres Falles ist also zunächst festgehalten, dass die außerörtliche Staffelung gilt.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Limits dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein, etwa durch aufgestellte Zeichen oder Wechselverkehrszeichen. Für ein Verfahren ist deshalb wichtig, welches Limit im Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß bekanntgegeben war und ob es für die Fahrtrichtung Osnabrück auf Ihrer Fahrspur galt. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern erst anhand der Akte, in der sich typischerweise Unterlagen zur Messung und Angaben zur Beschilderung befinden.

Ein weiterer Punkt betrifft den Wert, mit dem gerechnet wird: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Toleranz abzuziehen. Maßgeblich ist erst das Ergebnis nach diesem Abzug. Gerade wenn Sie knapp an einer Stufe der Bußgeldtabelle liegen, kann sich die Einordnung dadurch verschieben.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht die Regelung für den Verstoß ein Fahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob in Ihrem Fall ein Fahrverbot im Raum steht, richtet sich nach der Höhe der Überschreitung und danach, ob Voreintragungen vorliegen.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und die Zeit entsprechend legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das trägt, hängt von der konkreten Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Das muss vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Zusätzliches: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie noch nicht eingetreten.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Die erste Post geht regelmäßig an die Person, die als Halterin oder Halter eingetragen ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Person auch gefahren ist. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist eine der Prüfungsfragen, ob sich daraus eine Fahrerzuordnung überhaupt ableiten lässt.

Falls Sie weiter entfernt von der Stelle auf der A 1 wohnen, ist das für das Verfahren kein Hindernis: Einspruch, Akteneinsicht, Schriftverkehr und Abstimmung lassen sich vollständig aus der Ferne führen. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage vor dem weiteren Vorgehen ist deshalb sinnvoll.

Praktisch heißt das: Zustellungsdatum notieren, die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten, Einspruch fristwahrend einlegen und die Begründung erst nach Einsicht in die Akte aufbauen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt auf der A 1 bei Holdorf der innerörtliche oder der außerörtliche Bußgeldsatz?

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer als außerorts, also gilt die außerörtliche Staffelung. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt Richtung Osnabrück erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Zählt der im Bescheid genannte Wert bereits mit Toleranz?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist maßgeblich. Ob das korrekt geschehen ist, lässt sich über die Akteneinsicht überprüfen.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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