Sie sind auf der A 1 bei Horst in Fahrtrichtung Hamburg gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die einzelnen Schreiben bedeuten, welche Angaben Sie machen müssen und welche Punkte in einem Geschwindigkeitsverfahren überprüfbar sind.
Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie nicht vorschnell mit Erklärungen zur Sache, sondern achten Sie auf die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akte lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Horst |
| Fahrtrichtung | Hamburg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
A 1 bei Horst: Autobahn heißt außerorts
Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ein Blick auf den Bescheid lohnt daher schon deshalb, weil eine falsche Einordnung zu einem zu hohen Betrag führen kann.
Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Limits dauerhaft, abschnittsweise oder auch nur zeitweise angeordnet sein, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für das Verfahren ist deshalb nicht nur entscheidend, welcher Wert gemessen wurde, sondern auch, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar ausgeschildert war. Genau das lässt sich nur anhand der Verfahrensakte und der zugehörigen Unterlagen nachvollziehen.
Hinzu kommt die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Liegt der Vorwurf nahe an einer Stufengrenze, kann der korrekte Toleranzabzug den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansieht. Der Ablauf ist damit übersichtlich: Frist sichern, Akte anfordern, Unterlagen prüfen und erst dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf vorher inhaltlich zu prüfen.
Falls Sie weiter entfernt von der A 1 wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, per Post, E-Mail und Telefon. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann für Sie gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie können zum Vorwurf schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf.
Gilt die Messung bei Horst als innerorts oder außerorts?
Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akte erst danach geprüft werden kann.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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