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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Horst, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 1 bei Horst, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 1 bei Horst in Fahrtrichtung Hamburg gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die einzelnen Schreiben bedeuten, welche Angaben Sie machen müssen und welche Punkte in einem Geschwindigkeitsverfahren überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie nicht vorschnell mit Erklärungen zur Sache, sondern achten Sie auf die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akte lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Horst
Fahrtrichtung Hamburg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 1 bei Horst: Autobahn heißt außerorts

Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ein Blick auf den Bescheid lohnt daher schon deshalb, weil eine falsche Einordnung zu einem zu hohen Betrag führen kann.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Limits dauerhaft, abschnittsweise oder auch nur zeitweise angeordnet sein, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für das Verfahren ist deshalb nicht nur entscheidend, welcher Wert gemessen wurde, sondern auch, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar ausgeschildert war. Genau das lässt sich nur anhand der Verfahrensakte und der zugehörigen Unterlagen nachvollziehen.

Hinzu kommt die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Liegt der Vorwurf nahe an einer Stufengrenze, kann der korrekte Toleranzabzug den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansieht. Der Ablauf ist damit übersichtlich: Frist sichern, Akte anfordern, Unterlagen prüfen und erst dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf vorher inhaltlich zu prüfen.

Falls Sie weiter entfernt von der A 1 wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, per Post, E-Mail und Telefon. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann für Sie gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie können zum Vorwurf schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf.

Gilt die Messung bei Horst als innerorts oder außerorts?

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akte erst danach geprüft werden kann.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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