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Geblitzt auf der Blitzalarm auf der B 27, km 3,4, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Kreuzung Kasseler Landstraße – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der Blitzalarm auf der B 27, km 3,4, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Kreuzung Kasseler Landstraße – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag vom Bußgeldamt liegt im Briefkasten, und plötzlich geht es um Punkte, Geld und vielleicht sogar ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle Blitzalarm auf der B 27, km 3,4, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Kreuzung Kasseler Landstraße geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: „Kann ich da überhaupt etwas machen?“ Die ehrliche Antwort lautet: Man sollte es zumindest prüfen lassen – denn auch bei scheinbar klaren Fällen hängt viel an der Messung und an den Unterlagen.

Viele Betroffene unterschätzen, wie formell ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren abläuft. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber schon Weichen stellen. Und selbst ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch „wasserdicht“, wenn Aktenlücken oder Messfehler vorliegen.

Zwei Wochen Zeit: Einspruch und Verfahrensablauf

Gegen den Bußgeldbescheid gilt eine knappe Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – dann werden Geldbuße, Punkte und Nebenfolgen vollstreckt. Der Einspruch muss nicht begründet werden, sollte aber fristgerecht eingehen.

Nach einem Einspruch prüft die Behörde zunächst erneut und kann den Bescheid aufrechterhalten oder abändern. Häufig geht die Sache dann an das Amtsgericht, wo es auf die Beweislage ankommt. Genau hier entscheidet sich, ob die Messung als tragfähig gilt oder ob Zweifel bleiben, die Ihnen helfen können.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob ein Verfahren angreifbar ist, zeigt sich fast nie allein am Foto oder an der im Bescheid genannten Geschwindigkeit. Zentral ist die Akteneinsicht: Messprotokoll, Geräteeinstellungen, Nachweise zur ordnungsgemäßen Durchführung und – je nach System – auch Rohmessdaten bzw. Falldateien. Erst damit lässt sich nachvollziehen, ob die Messung plausibel und vollständig dokumentiert ist.

In Verfahren rund um Blitzalarm auf der B 27, km 3,4, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Kreuzung Kasseler Landstraße ist deshalb der erste sinnvolle Schritt meist nicht das „Bauchgefühl“, sondern die strukturierte Auswertung der Akte. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und setzt in der Verteidigung regelmäßig genau dort an.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten oft als „standardisierte Messverfahren“. Das bedeutet: Wenn ein anerkanntes Gerät unter Einhaltung der Vorgaben eingesetzt wird, dürfen Gerichte grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen. Aber diese Annahme steht und fällt mit der Frage, ob wirklich standardkonform gearbeitet wurde – und das ist überprüfbar.

Zu den typischen Fehlerquellen zählen – ganz allgemein – eine ungünstige Aufstellposition, ein falscher Messwinkel, Reflexionen, Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen oder Bedienfehler. Auch Dokumentationsmängel können relevant sein: Wenn entscheidende Schritte nicht nachvollziehbar protokolliert sind, wird aus einer vermeintlich sicheren Messung schnell ein streitiger Punkt. Dr. Bunzel lässt daher jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler sichtbar zu machen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Aktenlage und Beratung.
  • Unterlagen sichern: Bescheid, Umschlag, Anhörungsbogen und eigene Notizen aufbewahren.
  • Akteneinsicht beantragen lassen: Nur so kommen Messprotokoll und ggf. Rohmessdaten auf den Tisch.
  • Technik prüfen lassen: Sachverständige können Ansatzpunkte finden, die Laien übersehen.

Gerade wenn ein Punktestand droht oder ein Fahrverbot im Raum steht, lohnt der nüchterne Blick auf die Details. Oft entscheidet nicht die große „Grundsatzfrage“, sondern ein kleiner Bruch in der Beweiskette: fehlende Nachweise, widersprüchliche Dokumentation oder eine Messkonstellation, die genauer erklärt werden muss. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten der Verteidigung und auch der sachverständigen Überprüfung.

Wenn Sie an der Messstelle Blitzalarm auf der B 27, km 3,4, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Kreuzung Kasseler Landstraße geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang zeitnah prüfen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), arbeitet mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik und kann über die Akteneinsicht die Grundlage für eine belastbare Einschätzung schaffen; die Kosten trägt häufig die Rechtsschutzversicherung. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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