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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Neckarstraße Ecke Werderstraße in Stuttgart

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Geblitzt in der Neckarstraße Ecke Werderstraße in Stuttgart

Sie wurden in Stuttgart an der Neckarstraße Ecke Werderstraße gemessen und haben deshalb Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welches Schreiben Ihnen vorliegt und welche Frist daran hängt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach Ablauf der Einspruchsfrist bindend.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Das schafft Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob der Vorwurf in Höhe und Zuordnung trägt – etwa Messung, Eichung, Beschilderung und die Frage, wer gefahren ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße Neckarstraße Ecke Werderstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig kommt die erste Nachricht als Anhörungsbogen an die Halteradresse. Darin wird der Vorwurf mitgeteilt und Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Wichtig ist die Unterscheidung: Angaben zur Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt; Schweigen darf nicht als Beweis gegen Sie gewertet werden.

Gerade wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, ist die Fahreridentifizierung ein eigener Prüfpunkt. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann geprüft werden, ob die abgebildete Person überhaupt eindeutig zuzuordnen ist. Vorschnelle schriftliche Erklärungen, in denen man sich selbst oder eine andere Person benennt, lassen sich später nur schwer wieder einfangen. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird.

Toleranz, Regelsätze und ab wann Punkte dazukommen

Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach wird dem Vorwurf zugrunde gelegt. Schon das kann über die Einordnung entscheiden, wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen.

Ob für die Bewertung die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Zusätzlich gilt: Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Welches Tempolimit an der konkreten Stelle gilt, ergibt sich allein aus den dort aufgestellten Verkehrszeichen – deren Sichtbarkeit und Aufstellung lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist die zeitliche Gestaltung ein Thema: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darlegung ab.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in Stuttgart oder Umgebung wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen – Unterlagen per E-Mail, Akteneinsicht über den Anwalt, Abstimmung telefonisch. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor der ersten Entscheidung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Neckarstraße Ecke Werderstraße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Gelten an dieser Stelle die innerörtlichen Regelsätze?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts; welcher Wert zugrunde gelegt wird, ergibt sich nach Abzug der Messtoleranz.

Weitere Messstellen: Stuttgart

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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