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Geblitzt auf der A46 km 112,700, Wuppertal – Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A46 km 112,700, Wuppertal – Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, ein gelber Umschlag fällt in die Hand: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der Messstelle A46 km 112,700, Wuppertal. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, dass ein Blitzerfoto und ein Messwert „schon stimmen werden“. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist das aber nicht immer so einfach – denn auch technisch anerkannte Messungen können angreifbar sein.

Entscheidend ist, ob die Behörde ein standardisiertes Messverfahren nachweisen kann und ob die Durchführung im konkreten Fall den Vorgaben entsprach. Nur dann darf das Gericht in der Regel von einem verlässlichen Messergebnis ausgehen, ohne dass jedes technische Detail neu aufgerollt werden muss. Genau hier setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an: Sie schauen, ob die Voraussetzungen wirklich eingehalten wurden.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist eine Prüfung kaum möglich

Wer sich gegen den Vorwurf wehren will, braucht zunächst die Akte. Erst mit Akteneinsicht lässt sich klären, welche Unterlagen tatsächlich vorliegen: Messprotokoll, Foto, Auswertevermerk und – je nach Verfahren – auch digitale Messdateien. Die Verteidigung beginnt nicht mit Vermutungen, sondern mit Papier (und Daten).

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass die entscheidenden Ansatzpunkte oft erst nach Sichtung der Akte erkennbar werden. Wo eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Praxis meist auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der technischen Überprüfung.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch wenn viele Messsysteme als zuverlässig gelten, sind sie nicht unfehlbar. Fehler entstehen häufig nicht „im Gerät“, sondern bei Aufbau, Bedienung oder Auswertung. Solche Punkte lassen sich nur beurteilen, wenn Messprotokoll, Geräteeinstellungen und Bildmaterial zusammen betrachtet werden – ein klassisches Feld für sachverständige Analyse.

Zu den immer wieder diskutierten Themen gehören etwa Aufstellposition und Messwinkel, mögliche Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Ebenso relevant sind Bedienfehler, etwa wenn Vorgaben zur Ausrichtung oder zur Dokumentation nicht sauber eingehalten wurden. Ob und was davon eine Rolle spielt, ist offen – bei einer Messung an der Messstelle A46 km 112,700, Wuppertal genauso wie anderswo: Es hängt vom konkreten Akteninhalt ab.

Zwei Wochen Frist: So läuft Einspruch und Verfahren praktisch

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist verpasst, kann in der Regel nur noch in Ausnahmefällen etwas retten. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein – insbesondere, wenn es um Fahrerfrage und Einlassung geht.

  • Frist notieren: Zustelldatum prüfen und die zwei Wochen beim Bußgeldbescheid exakt berechnen.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Beratung und Akteneinsicht.
  • Akteneinsicht beantragen lassen: Messprotokoll, Fotos und – falls vorhanden – digitale Messdateien anfordern.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen (wer fuhr, wo war das Fahrzeug) aufbewahren.
  • Technik prüfen lassen: Sachverständige Bewertung der Messung und der Dokumentation einholen.

In vielen Verfahren zeigt sich erst nach Akteneinsicht, ob die Dokumentation lückenlos ist, ob die Messung formal sauber eingebettet wurde und ob sich technische Zweifel begründen lassen. Dr. Maik Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler überhaupt belastbar benennen zu können. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt sie die Kosten dieser Prüfung in aller Regel mit.

Wenn Sie an der Messstelle A46 km 112,700, Wuppertal geblitzt wurden, lohnt sich ein kühler Blick auf Fristen und Akte, bevor Sie entscheiden. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) kann anhand der Unterlagen einschätzen, ob sich ein Einspruch trägt und die Messung sachverständig überprüft werden sollte. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags – insbesondere, wenn es um die Messung an der Messstelle A46 km 112,700, Wuppertal geht.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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