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Geblitzt auf der A 9, km 23,0 Fahrtrichtung Nürnberg, bei Greding – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 9, km 23,0 Fahrtrichtung Nürnberg, bei Greding – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag – und im Kopf kreist nur eine Frage: War das wirklich korrekt gemessen? Wer an der Messstelle A 9, km 23,0 Fahrtrichtung Nürnberg, bei Greding geblitzt wurde, sollte wissen: Auch bei vermeintlich „klaren“ Fällen hängt viel davon ab, ob die Messung und die Dokumentation rechtlich sauber sind. Denn erst die Akte zeigt, was tatsächlich passiert ist.

Viele Betroffene unterschätzen, dass Geschwindigkeitsmessungen zwar häufig als standardisiertes Messverfahren behandelt werden, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Gericht darf sich auf die Richtigkeit grundsätzlich verlassen, wenn Gerät, Aufbau, Bedienung und Auswertung den Vorgaben entsprechen. Fehlt es daran, kann die Messung angreifbar sein – nicht wegen „Tricks“, sondern wegen nachprüfbarer Abweichungen.

Einspruchsfrist und Verfahrensablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen. Wer sie versäumt, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – mit den entsprechenden Folgen wie Geldbuße, Punkten oder Fahrverbot. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, kann aber der Auftakt sein; auch hier lohnt es sich, frühzeitig die Weichen zu stellen.

Nach einem fristgerechten Einspruch prüft zunächst die Behörde erneut. Bleibt sie bei ihrer Bewertung, geht die Sache an das Amtsgericht. Spätestens dann entscheidet oft die Qualität der Unterlagen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und – je nach Messsystem – weitere Daten, die eine sachverständige Überprüfung erst möglich machen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob sich ein Vorgehen lohnt, zeigt sich selten am Foto allein. Entscheidend ist die Akteneinsicht: Sie umfasst typischerweise den Bußgeldvorgang, das Messprotokoll, Unterlagen zur Eichung sowie Hinweise zur Bedienung. Je nach Technik können zudem Rohmessdaten oder digitale Falldateien eine Rolle spielen, weil sie eine unabhängige Auswertung ermöglichen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die Praxis: Erst die technische Prüfung zeigt, ob die Messung innerhalb der Vorgaben lag oder ob sich Ansatzpunkte für Zweifel ergeben. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in vielen Fällen die Kosten der Verteidigung und auch der sachverständigen Begutachtung.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum sie relevant sind

Messfehler sind kein Automatismus, aber sie kommen vor. Häufig geht es nicht um „falsches Rechnen“, sondern um Abweichungen bei Aufbau und Bedienung oder um Umstände, die das Messergebnis beeinflussen können. Gerade deshalb ist die sachverständige Kontrolle so wichtig: Sie trennt bloße Vermutungen von belastbaren Feststellungen.

Zu den klassischen Themen gehören etwa die korrekte Ausrichtung des Messgeräts, ein ungünstiger Messwinkel oder eine Aufstellung, die nicht den Vorgaben entspricht. Auch Reflexionen, Mehrfacherfassungen oder Zuordnungsprobleme können – je nach Verfahren – eine Rolle spielen. Ebenso wichtig sind formale Punkte: Ist das Gerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht, ist das Messprotokoll vollständig, und ist dokumentiert, dass das Messpersonal entsprechend geschult war?

Wer an der Messstelle A 9, km 23,0 Fahrtrichtung Nürnberg, bei Greding Post bekommen hat, sollte sich daher nicht auf Bauchgefühl verlassen. Oft entscheidet ein Detail in der Dokumentation, ob das Gericht von einem standardisierten Ablauf ausgehen darf oder ob genauer hingeschaut werden muss. Ein Sachverständiger kann anhand der Akten und Messdateien prüfen, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden und ob das Ergebnis plausibel ist.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid gilt regelmäßig eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Akteneinsicht und Beratung machen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichunterlagen, Schulungsnachweise und vorhandene Messdaten sind zentral.
  • Konsequenzen realistisch einordnen: Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der vorgeworfenen Überschreitung ab.
  • Technische Prüfung einplanen: Eine Begutachtung durch Verkehrsmesstechnik-Sachverständige kann entscheidend sein.

Gerade wenn ein Fahrverbot droht oder die Messung knapp über einer Schwelle liegt, lohnt sich eine sorgfältige Strategie. Dr. Maik Bunzel lässt die Messung in geeigneten Fällen durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Abweichungen von den Vorgaben aufzudecken. So wird aus dem Gefühl „Da stimmt was nicht“ eine belastbare Prüfung – und bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Kosten dafür häufig übernommen.

Wenn Sie an der Messstelle A 9, km 23,0 Fahrtrichtung Nürnberg, bei Greding geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gewahrt und die Akten zügig angefordert werden können. Je früher die Unterlagen auf dem Tisch liegen, desto besser lässt sich entscheiden, ob sich ein Einspruch trägt.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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