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Geblitzt auf der A 6, km 139,5, Fahrtrichtung Mannheim, bei Kreuzung Heilbronn/Untereisesheim – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 6, km 139,5, Fahrtrichtung Mannheim, bei Kreuzung Heilbronn/Untereisesheim – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt – erst recht, wenn der Blitz an der Messstelle A 6, km 139,5, Fahrtrichtung Mannheim, bei Kreuzung Heilbronn/Untereisesheim ausgelöst hat. Viele Betroffene gehen dann davon aus, dass „das schon stimmen wird“. Dabei sind Geschwindigkeitsmessungen rechtlich nur dann belastbar, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Gerade auf Autobahnabschnitten wie der A 6 bei Heilbronn/Untereisesheim passiert es schnell: ein kurzer Moment Unachtsamkeit, und schon steht ein Vorwurf im Raum. Entscheidend ist jetzt weniger, wie ärgerlich die Situation ist, sondern wie sauber die Messung dokumentiert und durchgeführt wurde. Denn genau dort setzen erfolgreiche Prüfungen an – nüchtern, aktenbasiert und oft mit technischem Sachverstand.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen – und dann zählt jeder Schritt

Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Verwechseln Sie beides nicht. Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung; danach wird er rechtskräftig. Der Anhörungsbogen dient zunächst dazu, Angaben zur Person zu klären – zur Sache müssen Sie sich nicht äußern.

Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Häufig ist es sogar sinnvoll, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und dann die Akte auszuwerten. Denn erst mit Akteneinsicht zeigt sich, ob die Messung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren tatsächlich auf einer tragfähigen Grundlage steht.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Die Verteidigung beginnt nicht mit Vermutungen, sondern mit Unterlagen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise des Messpersonals und – je nach System – die digitalen Falldaten. In vielen Verfahren sind gerade die Rohmessdaten und die vollständige Messreihe der Schlüssel, um Auffälligkeiten technisch einordnen zu können. Fehlen Daten oder sind sie nicht herausgabefähig, kann das prozessual eine Rolle spielen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass die Aktenlage oft mehr hergibt, als der Bescheid auf den ersten Blick vermuten lässt. Die Kosten einer solchen sachverständigen Überprüfung werden – sofern vorhanden – in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen.

Wenn Sie an der Messstelle A 6, km 139,5, Fahrtrichtung Mannheim, bei Kreuzung Heilbronn/Untereisesheim geblitzt wurden, ist daher nicht die schnelle Zahlung der einzig denkbare Weg. Erst nach Akteneinsicht lässt sich seriös bewerten, ob die Messung verwertbar ist oder ob Ansatzpunkte für Einwendungen bestehen.

Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Auch bei einem standardisierten Messverfahren gilt: Die Technik nimmt nicht jede Fehlerquelle „automatisch“ aus dem Spiel. Häufige Ansatzpunkte sind etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein fehlerhafter Messwinkel, Reflexionen an Fahrzeugen oder Umgebung sowie Bedien- und Zuordnungsfehler. Das sind keine Spekulationen über eine konkrete Messstelle, sondern bekannte Problemfelder, die Sachverständige anhand der Falldateien und der Dokumentation prüfen können.

Ebenso wichtig sind die formalen Punkte: War das Gerät gültig geeicht? Ist das Messprotokoll vollständig und plausibel? Liegen Nachweise vor, dass das Personal ordnungsgemäß geschult war? Solche Details entscheiden im Streitfall darüber, ob das Gericht von einer zuverlässigen Messung ausgehen darf oder ob Zweifel verbleiben.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen Einspruchsfrist notieren und nicht verstreichen lassen.
  • Nichts vorschnell einräumen: Im Anhörungsbogen müssen Sie sich zur Sache nicht äußern.
  • Akteneinsicht anstoßen: Erst die Akte zeigt, welche Nachweise und Daten tatsächlich vorliegen.
  • Messung technisch prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Falldaten, Messreihe und Dokumentation auf Widersprüche untersuchen.
  • Rechtsschutz klären: Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig Anwalts- und Gutachterkosten.

Im weiteren Ablauf wird nach einem Einspruch entweder eingestellt, nachgebessert oder es geht in Richtung gerichtliche Entscheidung. Dabei ist nicht jeder Fall gleich: Manchmal sind es kleine Dokumentationslücken, manchmal technische Auffälligkeiten, manchmal schlicht eine falsche Zuordnung. Dr. Maik Bunzel lässt deshalb jeden Vorgang konsequent von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gegenprüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.

Wenn Sie an der Messstelle A 6, km 139,5, Fahrtrichtung Mannheim, bei Kreuzung Heilbronn/Untereisesheim geblitzt wurden, lohnt sich ein kühler Blick auf Akte und Daten statt Bauchgefühl. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf, wenn Sie Ihren Bescheid prüfen lassen möchten; nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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