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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 3088 in Marburg, Kreuzung Schröck Bauerbach

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Geblitzt auf der L 3088 in Marburg, Kreuzung Schröck Bauerbach

Sie wurden auf der L 3088 in Marburg im Bereich der Kreuzung Schröck Bauerbach mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Ob es zunächst ein Anhörungsbogen ist oder schon ein Bußgeldbescheid, macht für Ihr weiteres Vorgehen einen erheblichen Unterschied.

Wichtig ist zuerst der Blick auf das Schreiben: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit einem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – hier sind nur die Angaben zu Ihrer Person verpflichtend. Erst über die Akte lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 3088 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Marburg, Kreuzung Schröck Bauerbach
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Landesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Bei einer Landesstraße wie der L 3088 ist nicht automatisch klar, ob der Vorwurf nach den Regelsätzen für innerorts oder für außerorts behandelt wird. Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also die Ortstafel: Innerhalb der geschlossenen Ortschaft sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerhalb. Gerade in Bereichen, in denen Ortslagen und freie Strecke nahe beieinander liegen, lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, welchem Bereich die vorgeworfene Fahrt zugeordnet wurde.

Ebenso wichtig ist, welche Geschwindigkeit überhaupt zugrunde gelegt wird. Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen; erst der Wert danach ist für die Bewertung ausschlaggebend. Liegt Ihr Vorwurf nahe an einer Schwelle, kann sich schon eine kleine Korrektur auf die Rechtsfolgen auswirken. Und wenn die Beschilderung, die für den Vorwurf entscheidend ist, nicht klar oder nicht ausreichend erkennbar war, ist auch das ein Punkt, der im Verfahren angesprochen werden kann.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Stellschrauben. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt und damit etwa auf einen Urlaub gelegt werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das möglich ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Das muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso mehr spricht dafür, die Frist zu beachten und den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Halterpost, Fahrerfrage und Ablauf

Angeschrieben wird zunächst regelmäßig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das bedeutet nicht, dass damit bereits geklärt ist, wer gefahren ist. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen; wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, ist mit zu prüfen, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt.

Der weitere Weg ist überschaubar: Frist im Blick behalten, über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und anschließend prüfen, was die Unterlagen zu Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung hergeben. Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob und mit welcher Begründung weiter vorgegangen wird. Das Verfahren kann vollständig schriftlich geführt werden – falls Sie nicht in der Nähe von Marburg wohnen, ist Ihre Anwesenheit dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Anfrage vor der Mandatierung klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der L 3088 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt der Bereich Schröck Bauerbach als innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich nicht aus dem Straßentyp, sondern aus der Beschilderung mit der Ortstafel. Innerorts liegen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, weshalb die Zuordnung im Verfahren geprüft werden sollte.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht liefern – sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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