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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 3a vor der Abfahrt Marburg-Süd in Marburg

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Geblitzt auf der B 3a vor der Abfahrt Marburg-Süd in Marburg

Sie wurden auf der B 3a in Marburg vor der Abfahrt Marburg-Süd in Fahrtrichtung Marburg-Süd von einem stationären Blitzer erfasst. Erlaubt sind an dieser Stelle 100 km/h. Je nachdem, wie weit der Wert darüber liegt, geht es um eine Geldbuße, um einen Punkt oder um zwei Punkte samt Regelfahrverbot.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft mit einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann. Der Einspruch muss nicht gleich begründet werden – die inhaltliche Prüfung folgt nach Akteneinsicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 3a (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Marburg
Fahrtrichtung Marburg-Süd
Bundesland Hessen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

100 km/h auf der B 3a: Wie sich die Folgen staffeln

Bei einem zulässigen Tempo von 100 km/h entscheidet die Höhe der Überschreitung darüber, wie schwer der Vorwurf wiegt. Maßgeblich ist dabei nicht der Rohwert des Geräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige km/h können darüber entscheiden, ob Sie in einer niedrigeren Stufe des Bußgeldkatalogs landen – ein Grund, den vorgeworfenen Wert nicht einfach hinzunehmen.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Ist für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ob die Stelle nach dem Bußgeldkatalog als innerorts oder außerorts zu behandeln ist, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel; innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Auch diese Einordnung lohnt einen Blick, weil sie die Rechtsfolgen unmittelbar verschiebt.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Häufig erreicht die Post zunächst den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind es nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf daraus kein Nachteil abgeleitet werden; als überführt gilt niemand, weil er von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der mitgeteilten Form trägt oder ob Ansatzpunkte bestehen. Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen – falls Sie nicht in der Nähe von Marburg wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Prüfung nicht erforderlich.

Fahrverbot und Probezeit

Droht ein Fahrverbot, ist die Frage nach dem Zeitpunkt oft genauso wichtig wie die nach dem Verbot selbst. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vollständig von den Umständen des Einzelfalls ab und muss belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Eine kurze Nachfrage bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 3a Richtung Marburg-Süd schneller als 100 – lohnt sich eine Prüfung?

Das hängt vom Ergebnis nach Toleranzabzug ab, denn schon kleine Verschiebungen können die Stufe im Bußgeldkatalog ändern. Nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung den Vorwurf stützen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, wenn der Bußgeldbescheid da ist?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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