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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 590 bei Hüffenhardt, km 2,500

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Geblitzt auf der L 590 bei Hüffenhardt, km 2,500

Sie sind auf der L 590 bei Hüffenhardt im Bereich von Kilometer 2,500 gemessen worden und haben deshalb Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Der Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Wichtig ist zunächst nur, was Sie in den nächsten Tagen tun: Prüfen Sie das Zustelldatum, machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache und lassen Sie klären, ob der Vorwurf inhaltlich trägt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 590 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Hüffenhardt
Bundesland Baden-Württemberg

Landesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Die L 590 ist eine Landesstraße. Ob für den Streckenabschnitt bei Kilometer 2,500 die Regelsätze für innerorts oder für außerorts gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also insbesondere danach, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Diese Einordnung ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Deshalb lohnt der Blick in die Akte: Welche Geschwindigkeit war an der konkreten Stelle angeordnet, wie war sie beschildert, und war die Beschilderung für Vorbeifahrende eindeutig erkennbar? Auch die Frage, ob eine Begrenzung ordnungsgemäß angekündigt und wiederholt wurde, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Verfahrensunterlagen und einer Beschilderungsdokumentation überprüfen lassen.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot ist erst der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Schwellenwerten kann das den Unterschied ausmachen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden.

Ob der Vorwurf Ihnen als Fahrerin oder Fahrer überhaupt zugeordnet werden kann, ist ein eigener Prüfpunkt. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich beurteilen, ob die Identifizierung darauf tragfähig ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und eben die Zuordnung zum Fahrer.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Hüffenhardt wohnen, lässt sich der Schriftverkehr vollständig aus der Ferne führen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten; ein Blick in die Police vor der ersten Reaktion lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung auf der L 590 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Gelten an dieser Stelle die Sätze für innerorts oder für außerorts?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob der Abschnitt bei Kilometer 2,500 innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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