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Geblitzt auf dem Schänkenberg in Gera-Röppisch

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Geblitzt auf dem Schänkenberg in Gera-Röppisch

Sie wurden auf dem Schänkenberg in Gera-Röppisch, im Bereich zwischen den Hausnummern 2a und 17, geblitzt und haben Post von der Behörde erhalten. Damit steht der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Raum – entschieden ist damit noch nichts.

Wichtig ist zuerst, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Schänkenberg (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Gera-Röppisch
Bundesland Thüringen

Anhörungsbogen zum Schänkenberg: Was Sie ausfüllen müssen – und was nicht

Erhält die Behörde ein Messergebnis, wendet sie sich zunächst an die Person, die als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Der Anhörungsbogen erfragt deshalb regelmäßig zwei ganz verschiedene Dinge: Angaben zu Ihrer Person und Angaben zur Sache.

Zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Genau hier entstehen die meisten vermeidbaren Nachteile: Vorschnelle Erklärungen im Feld „Bemerkungen“ oder eine unbedachte Bestätigung, wer gefahren ist, können eine Zuordnung erst möglich machen, die sonst noch offen wäre.

Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung zunächst zu klären, was in der Akte überhaupt steht. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Stellungnahme hilft oder besser unterbleibt.

Wonach sich die Bewertung der Messung auf einer Straße wie dem Schänkenberg richtet

Ob für eine Straße die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Wird ein Vorwurf falsch eingeordnet, wirkt sich das unmittelbar auf die Höhe der Folgen aus.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Liegt Ihr Fall knapp an einer Grenze, kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden – Punkte im Fahreignungsregister fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h an, ein Punkt in der Grundstufe, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Bei der Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messunterlagen, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung im maßgeblichen Bereich und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich genauer ansehen sollte. Ohne Kenntnis dieser Unterlagen bleibt jede Einschätzung Spekulation – deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang, nicht am Ende der Prüfung.

Fahrverbot, Probezeit und die praktische Seite

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Reihenfolge wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so an Urlaub oder ruhigere Wochen anpassen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn Ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das muss konkret vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt hier ein genauer Blick, bevor eine Frist verstreicht.

Praktisch lässt sich ein solches Verfahren vollständig schriftlich führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Gera wohnen oder beruflich schwer abkömmlich sind, ist dafür keine persönliche Anreise nötig. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe Post zu einer Messung auf dem Schänkenberg – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen oder den Vorwurf zu kommentieren, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.

Gelten für den Schänkenberg die innerörtlichen Regelsätze?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel im maßgeblichen Bereich. Da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher sind als außerorts, gehört diese Einordnung zu den Punkten, die bei der Akteneinsicht überprüft werden.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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