Sie wurden auf dem Schänkenberg in Gera-Röppisch, im Bereich zwischen den Hausnummern 2a und 17, geblitzt und haben Post von der Behörde erhalten. Damit steht der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Raum – entschieden ist damit noch nichts.
Wichtig ist zuerst, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Schänkenberg (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Gera-Röppisch |
| Bundesland | Thüringen |
Anhörungsbogen zum Schänkenberg: Was Sie ausfüllen müssen – und was nicht
Erhält die Behörde ein Messergebnis, wendet sie sich zunächst an die Person, die als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Der Anhörungsbogen erfragt deshalb regelmäßig zwei ganz verschiedene Dinge: Angaben zu Ihrer Person und Angaben zur Sache.
Zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Genau hier entstehen die meisten vermeidbaren Nachteile: Vorschnelle Erklärungen im Feld „Bemerkungen“ oder eine unbedachte Bestätigung, wer gefahren ist, können eine Zuordnung erst möglich machen, die sonst noch offen wäre.
Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung zunächst zu klären, was in der Akte überhaupt steht. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Stellungnahme hilft oder besser unterbleibt.
Wonach sich die Bewertung der Messung auf einer Straße wie dem Schänkenberg richtet
Ob für eine Straße die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Wird ein Vorwurf falsch eingeordnet, wirkt sich das unmittelbar auf die Höhe der Folgen aus.
Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Liegt Ihr Fall knapp an einer Grenze, kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden – Punkte im Fahreignungsregister fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h an, ein Punkt in der Grundstufe, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Bei der Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messunterlagen, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung im maßgeblichen Bereich und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich genauer ansehen sollte. Ohne Kenntnis dieser Unterlagen bleibt jede Einschätzung Spekulation – deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang, nicht am Ende der Prüfung.
Fahrverbot, Probezeit und die praktische Seite
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Reihenfolge wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so an Urlaub oder ruhigere Wochen anpassen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn Ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das muss konkret vorgetragen und belegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt hier ein genauer Blick, bevor eine Frist verstreicht.
Praktisch lässt sich ein solches Verfahren vollständig schriftlich führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Gera wohnen oder beruflich schwer abkömmlich sind, ist dafür keine persönliche Anreise nötig. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe Post zu einer Messung auf dem Schänkenberg – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen oder den Vorwurf zu kommentieren, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Gelten für den Schänkenberg die innerörtlichen Regelsätze?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel im maßgeblichen Bereich. Da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher sind als außerorts, gehört diese Einordnung zu den Punkten, die bei der Akteneinsicht überprüft werden.
Weitere Messstellen: Thüringen
- Geblitzt auf der B 2 in Gera (im OT Weißig), Richtung Gera / Triptis
- Geblitzt auf dem Schänkenberg in Gera-Röppisch, Richtung Heeresbergstraße
- Geblitzt auf der B 4 in Ilfeld Richtung Nordhausen
- Geblitzt auf der A 71 bei Gräfenroda, km 113,45, Richtung Erfurt
- Geblitzt auf der A 9 bei Schleifreisen, km 187
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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