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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 2 bei Ellingen, km 0,800, Richtung Nürnberg

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Geblitzt auf der B 2 bei Ellingen, km 0,800, Richtung Nürnberg

Auf der B 2 bei Ellingen wurde in Fahrtrichtung Nürnberg bei km 0,800 mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht Ihnen jetzt offen und wie viel Zeit bleibt?

Entscheidend ist, welches Schreiben vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung – Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, nicht aber schildern, was passiert ist. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst ohne Begründung wirksam ist. Unabhängig davon kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen, auch bereits bevor ein Bescheid ergangen ist, und die Grundlagen des Vorwurfs prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 2 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Ellingen
Fahrtrichtung Nürnberg
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der B 2: Wie sich Überschreitungen auswirken

Vorgegeben waren an dieser Stelle 100 km/h. Maßgeblich für den Vorwurf ist nicht der zunächst gemessene Wert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade in den Bereichen, in denen sich die Rechtsfolgen ändern, kann dieser Abzug den Unterschied machen – deshalb lohnt ein genauer Blick darauf, mit welcher Geschwindigkeit die Behörde tatsächlich rechnet.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die Stelle nach dem Bußgeldkatalog als innerorts oder außerorts behandelt wird, ergibt sich bei Bundesstraßen aus der Beschilderung, also daraus, ob die Messung innerhalb oder außerhalb der Ortstafel lag. Diese Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen und ein Fahrverbot innerorts schon ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung im Regelfall vorgesehen ist. Eine falsche Zuordnung im Bescheid wirkt sich damit unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus.

Mobile Messung: Welche Punkte sich prüfen lassen

Bei km 0,800 wurde mobil gemessen. Über eine Akteneinsicht durch einen Anwalt lässt sich klären, was zur Messung in der Akte liegt: unter anderem Angaben zur Messung selbst, zur gültigen Eichung des Geräts, zur Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, und zur Zuordnung der Fahrereigenschaft. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung zu den Punkten, die überprüft werden können.

Wird das Fahrzeug einer anderen Person zugeordnet, als sie gefahren ist, ist das kein Randproblem: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das gilt auch für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Pflicht sind allein die Angaben zur Person.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb ist es sinnvoll, das Zustellungsdatum festzuhalten, sobald das Schreiben eintrifft.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte wissen: Eine Überschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwangsläufig. Falls Sie weiter entfernt von Ellingen wohnen, ist das ein Punkt, den Sie früh ansprechen sollten. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 2 Richtung Nürnberg unterwegs – zählt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich bei Bundesstraßen allein nach der Beschilderung, also danach, ob die Messung innerhalb oder außerhalb der Ortstafel erfolgt ist. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot dort früher vorgesehen ist; sie lässt sich über die Akte überprüfen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer bei km 0,800 gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und niemand muss sich selbst belasten – auch nicht als angeschriebener Halter. Ein Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden.

Wird der gemessene Wert genau so übernommen?

Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Ob dieser Wert korrekt zustande gekommen ist, lässt sich anhand der Akte prüfen, unter anderem mit Blick auf Messung, Eichung und Beschilderung.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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