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Geblitzt auf der B 101 bei Bad Elsterwerda (km 0,046)

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Geblitzt auf der B 101 bei Bad Elsterwerda (km 0,046)

Sie wurden auf der B 101 bei Bad Elsterwerda (km 0,046) geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die einzelnen Schreiben bedeuten, worauf es zeitlich ankommt und welche Punkte sich in einem Geschwindigkeitsverfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 101 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Bad Elsterwerda

Innerorts oder außerorts – warum diese Einordnung über die Folgen entscheidet

Bei einer Bundesstraße wie der B 101 richtet sich die Einordnung als innerorts oder außerorts allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen als außerorts – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung innerorts, außerorts erst ab 41 km/h.

Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war und wie das durch Verkehrszeichen angeordnet wurde. Zur Beschilderung gehört auch die Frage, ob eine Begrenzung ordnungsgemäß, erkennbar und in der vorgeschriebenen Weise ausgewiesen war. Maßgeblich ist zudem nicht der zunächst angezeigte Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der verbleibende Wert ist für die Bewertung des Vorwurfs entscheidend. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das den Unterschied machen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Eine Prognose lässt sich erst nach Kenntnis der Akte treffen.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung eines Bescheids im Blick zu behalten. Wird sie ohne eigenes Verschulden versäumt, ist eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise möglich.

Akteneinsicht, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Als Halter erhalten Sie Post auch dann, wenn Sie nicht selbst gefahren sind. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt ebenso für Halter, die angeschrieben werden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich auch dieses auswerten. Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, Unterlagen prüfen und erst danach über die Verteidigungsrichtung entscheiden.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer notwendig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter von Bad Elsterwerda entfernt wohnen, können Unterlagen und Rücksprachen ohne Weiteres digital und telefonisch laufen. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 101 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ein Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Stelle bei Bad Elsterwerda als innerorts oder außerorts?

Das entscheidet die Beschilderung, also der Verlauf der Ortstafel, nicht die Straßenart. Die Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsätze und darauf aus, ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Ist die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen, kommt eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise in Betracht.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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