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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 27 bei Neckarsulm, Fahrtrichtung Heilbronn

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Geblitzt auf der B 27 bei Neckarsulm, Fahrtrichtung Heilbronn

Sie wurden auf der B 27 bei Neckarsulm in Fahrtrichtung Heilbronn geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Fragen: Was steht Ihnen an Sanktionen in Aussicht, und welche Punkte des Vorwurfs lassen sich überprüfen?

Wichtig ist zunächst, ob Sie einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid in der Hand halten. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zum Vorwurf zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist: Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 27 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Neckarsulm
Fahrtrichtung Heilbronn
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Bundesstraße: Ob innerorts oder außerorts gilt, entscheidet die Beschilderung

Bei einer Bundesstraße wie der B 27 ist die Einordnung als innerorts oder außerorts keine Nebensache. Der Bußgeldkatalog unterscheidet beide Bereiche, und bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Maßgeblich ist dabei nicht das Gefühl beim Fahren, sondern die Beschilderung: Die Ortstafel bestimmt, ab wann der innerörtliche Bereich beginnt und wo er endet.

Ebenso hängt der Vorwurf davon ab, welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten können durch Verkehrszeichen abweichend von der allgemeinen Regel festgelegt werden, auch nur zeitweise. Für das Verfahren heißt das: Die Beschilderung auf dem Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Heilbronn und ihre ordnungsgemäße Anordnung gehören zu den Punkten, die sich überprüfen lassen. Hinzu kommt, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Messtoleranz abzuziehen ist – erst der Wert danach ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot entscheidend. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig geht die erste Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Damit steht die Frage im Raum, wer gefahren ist. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache, also zum Vorwurf selbst, sind freiwillig.

Wer zur Sache schweigt, darf deswegen nicht als überführt gelten; das Schweigen darf auch nicht als Nachteil gewertet werden. Ein vorschnell ausgefüllter Bogen kann dagegen Lücken schließen, die sonst offen geblieben wären. Sinnvoll ist deshalb, zuerst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können unter anderem die Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls und muss belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in der Nähe von Neckarsulm wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, eine Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die B 27 bei Neckarsulm als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel am jeweiligen Abschnitt. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen als außerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Landkreis Heilbronn

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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