Auf der A 8 bei Neubiberg (Höhe Perlach) wurde bei Kilometer 328,7 in Fahrtrichtung Salzburg mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed gemessen; zugrunde gelegt ist dort ein Tempolimit von 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht drin – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid?
Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen; Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon vor einem Bescheid, und anschließend prüfen, ob die Vorwürfe tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 8 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Neubiberg (Höhe Perlach) |
| Fahrtrichtung | Salzburg |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Was die Überschreitung nach sich zieht
Die A 8 zählt im Bußgeldkatalog zu den Straßen außerorts – das gilt für Autobahnen unabhängig davon, welche Gemeinde in der Nähe liegt. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts schon ab 31 km/h greift.
Entscheidend ist nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt. Das kann gerade in Grenzbereichen den Unterschied machen: Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb im Bescheid genau, welche Geschwindigkeit als vorwerfbar zugrunde gelegt wird und welches Limit angesetzt wurde.
Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur zeitweise. Ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, im konkreten Fall ordnungsgemäß war und für Ihre Fahrtrichtung Salzburg gültig angeordnet war, lässt sich nur anhand der Akte beurteilen – nicht anhand des Bescheids allein.
Mobile Messung: Welche Punkte die Akteneinsicht klärt
Bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed kommt es auf die Umstände des Einsatzes an. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem der Eichnachweis des Geräts, die Messunterlagen, die Beschilderung an der betroffenen Stelle und die Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrer nachvollziehen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertung dazu.
Wird der Fahrzeughalter angeschrieben, gilt: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Auch als Halter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern. Vorschnelle Angaben – schriftlich oder am Telefon – lassen sich später kaum korrigieren, weshalb es sinnvoll ist, zuerst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden.
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte das Datum der Zustellung als Erstes festgehalten werden.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – beides also nur bei Rechtskraft, was die Fristwahrung besonders wichtig macht.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt wohnen: Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber häufig vermeidbar. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung oft.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung auf der A 8 als innerorts, weil sie bei Neubiberg liegt?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig vom nächstgelegenen Ort. Die günstigeren Regelsätze und die höhere Fahrverbotsschwelle von 41 km/h für Pkw gelten daher auch hier.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern
- Geblitzt auf der A 9 bei Garching-Hochbrück, Fahrtrichtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Augsburg-West, Fahrtrichtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Zuzmarshausen (km 72,5)
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg / Bad Aibling, km 9,694, Richtung München
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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