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Geblitzt auf der A8 km 328,7, Neubiberg (Höhe Perlach) – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A8 km 328,7, Neubiberg (Höhe Perlach) – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt zu, der Puls geht hoch: Nach dem Blitzerfoto an der Messstelle A8 km 328,7, Neubiberg (Höhe Perlach) liegt plötzlich ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid auf dem Tisch. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, die Messung sei ohnehin „wasserdicht“. Dabei lohnt sich oft ein genauer Blick in die Akte – nicht, um Zeit zu schinden, sondern um zu prüfen, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen wirklich eingehalten wurden.

Gerade auf der A8 bei Neubiberg, auf Höhe Perlach, ist die Versuchung groß, den Vorgang als Routine abzuhaken. Doch Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn sie sauber dokumentiert und korrekt durchgeführt wurden. Und selbst bei anerkannten Geräten hängt viel an Details, die Betroffene ohne Akteneinsicht gar nicht kennen können.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Wenn ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. In dieser Zeit muss der Einspruch bei der Behörde eingehen – ein späterer Einspruch ist meist endgültig verloren. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch bedeutsam sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft.

Der Einspruch muss nicht begründet werden. Häufig ist es sogar sinnvoll, zunächst fristwahrend zu reagieren und erst danach – nach Akteneinsicht – zu entscheiden, ob und wie weiter vorgegangen wird. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt diese Abläufe aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und setzt genau dort an: erst Akte, dann Strategie.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob die Messung verwertbar ist, steht nicht auf dem Bescheid. Entscheidend sind Unterlagen wie Messprotokoll, Geräteunterlagen, Eichnachweise, Schulungs- oder Einweisungsnachweise des Messpersonals sowie – je nach Verfahren – Bildmaterial und Messreihe. In vielen Fällen ist außerdem die Frage nach Rohmessdaten zentral, weil erst damit eine technische Nachprüfung sinnvoll möglich wird.

Bei der Messstelle A8 km 328,7, Neubiberg (Höhe Perlach) gilt daher wie überall: Erst die Akte zeigt, ob das Verfahren als „standardisiert“ behandelt werden darf oder ob konkrete Anhaltspunkte für Zweifel bestehen. Dr. Bunzel lässt die Unterlagen regelmäßig zusätzlich von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können Messfehler oder Dokumentationsmängel sichtbar werden, die im Bescheid naturgemäß nicht auftauchen.

Typische Fehlerquellen: Was Sachverständige in der Praxis prüfen

Auch bei einem grundsätzlich anerkannten Messverfahren können Fehler passieren – nicht spektakulär, sondern im Kleinen. Sachverständige schauen unter anderem darauf, ob die Messsituation zur Vorgabe des Herstellers passte, ob der Messwinkel eingehalten wurde und ob es Hinweise auf Bedienfehler gibt. Je nach Messprinzip können auch Reflexionen, Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen oder unklare Fotodokumentation eine Rolle spielen.

Wichtig ist der rechtliche Rahmen: Bei einem standardisierten Messverfahren gehen Gerichte grundsätzlich von der Richtigkeit aus – aber nur, wenn die formalen Voraussetzungen stimmen. Fehlt etwa eine nachvollziehbare Dokumentation, ist die Eichung nicht plausibel nachgewiesen oder sind Bedienvorgaben nicht eingehalten, kann das den Beweiswert schwächen. Genau deshalb ist die technische Prüfung keine Nebensache, sondern oft der Kern der Verteidigung.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache sind selten nötig, bevor die Akte vorliegt.
  • Akteneinsicht beantragen lassen: Erst damit werden Messprotokoll, Eichnachweise und Bildmaterial überprüfbar.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Zustelldatum, Schreiben der Behörde und eigene Notizen aufbewahren.
  • Technische Prüfung erwägen: Ein Sachverständiger kann Mess- und Zuordnungsfragen fachlich klären.

Viele Betroffene sorgen sich vor allem um Punkte oder ein mögliches Fahrverbot. Ob es dazu kommt, hängt von der vorgeworfenen Geschwindigkeit und dem Einzelfall ab – und davon, ob der Vorwurf am Ende überhaupt tragfähig ist. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in zahlreichen Fällen die Kosten der anwaltlichen Vertretung und auch die sachverständige Überprüfung, was die Entscheidung für eine Verteidigung deutlich erleichtert.

Wenn Sie an der Messstelle A8 km 328,7, Neubiberg (Höhe Perlach) geblitzt wurden, kann eine strukturierte Prüfung schnell Klarheit bringen: Frist sichern, Akte auswerten, Messung technisch bewerten lassen. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) arbeitet dabei regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen; die Kosten trägt häufig die Rechtsschutzversicherung. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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