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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Soltau, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei Soltau, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sollen auf der A 7 bei Soltau in Fahrtrichtung Hamburg zu schnell gefahren sein und haben deshalb Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben sind nicht dasselbe: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, zählt vor allem der Kalender: Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – sie kann später folgen, etwa nachdem über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf geprüft wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Soltau
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 7 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst später vorgesehen. Für Pkw gilt: Ein Regelfahrverbot kommt außerorts ab 41 km/h Überschreitung in Betracht, innerorts schon ab 31 km/h.

Punkte im Fahreignungsregister sind unabhängig davon ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Entscheidend ist dabei nie der roh gemessene Wert: Von der Messung wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist maßgeblich. Liegt Ihr Vorwurf nahe an einer Stufengrenze, kann diese Rechenoperation den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen bedeuten.

Welche Geschwindigkeit an der Stelle Ihres Vorwurfs zulässig war, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits durch Verkehrszeichen angeordnet sein, auch nur vorübergehend oder über wechselnde Anzeigen. Ob die Beschilderung für die konkrete Fahrtrichtung – hier Richtung Hamburg – korrekt angeordnet und erkennbar war, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.

Was sich in der Akte prüfen lässt

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon vor Erlass eines Bescheides. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchgesehen werden.

Häufig geht das erste Schreiben an den Halter. Auch in dieser Situation gilt der Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss. Ob und wie Sie sich äußern, sollte deshalb erst nach Kenntnis des Akteninhalts entschieden werden – nicht auf Zuruf und nicht unter Zeitdruck.

  • Frist im Blick behalten: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides für den Einspruch.
  • Akteneinsicht: Grundlage für jede inhaltliche Bewertung.
  • Prüfung: Messung, Eichung, Beschilderung, Fahreridentifizierung.

Wurde die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in Betracht – allerdings nur ausnahmsweise. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; ein Blick in die Police lohnt sich früh.

Fahrverbot, Probezeit und die Frage der Anreise

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter von Soltau entfernt wohnen: Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht zwingend, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 7 bei Soltau erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; der Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Messung auf der A 7 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Heidekreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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