Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A52, km 2650,2, Fahrtrichtung Essen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A52, km 2650,2, Fahrtrichtung Essen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag ist schnell geöffnet: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, dazu ein Foto und eine Zahl, die Ärger macht. Wer an der Messstelle A52, km 2650,2, Fahrtrichtung Essen geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da noch etwas machen lässt“ – oder ob man besser sofort zahlt. Entscheidend ist: Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn die rechtlichen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark ein Verfahren von den Unterlagen in der Akte abhängt. Denn nicht das Foto im Schreiben entscheidet, sondern die Nachvollziehbarkeit der Messung. Genau hier setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an: Sie klären, ob die Messung verwertbar ist oder ob sich Ansatzpunkte für Zweifel ergeben.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die Sie nicht verschenken sollten

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist knapp, und sie läuft unabhängig davon, ob Sie schon alle Unterlagen kennen. Wer zu spät reagiert, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – mit den entsprechenden Folgen wie Geldbuße, Punkten und gegebenenfalls Fahrverbot.

Beim Anhörungsbogen ist die Lage etwas anders: Er ist noch kein Bescheid, aber oft der Auftakt zum Verfahren. Sie müssen zur Sache nicht zwingend Angaben machen; zur Person hingegen sind die Daten regelmäßig zu bestätigen. Sinnvoll ist meist, frühzeitig zu klären, ob eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat, bevor man sich festlegt.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Akte keine seriöse Bewertung

Ob die Messung als „standardisiertes Messverfahren“ behandelt werden darf, hängt davon ab, ob nach den Vorgaben gearbeitet wurde. In der Praxis zeigt sich das nicht aus dem Bescheid, sondern aus Messprotokoll, Geräteeinstellungen, Dokumentation und – je nach System – den Rohmessdaten. Erst die Akteneinsicht ermöglicht es, diese Punkte überhaupt zu prüfen.

Gerade an der A52, km 2650,2, Fahrtrichtung Essen ist daher der erste Schritt nicht das Rätselraten, sondern der Blick in die Akte. Dort finden sich typischerweise Unterlagen zur Messserie, Hinweise auf die Bedienung und die Zuordnung des Messfotos. Wenn Rohmessdaten verfügbar sind, können sie für eine technische Überprüfung besonders aufschlussreich sein.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Auch bei etablierten Messsystemen können Fehler auftreten. Häufige Ansatzpunkte sind eine ungünstige Aufstellung, ein abweichender Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind. Daneben kommen Bedienfehler vor – etwa, wenn Vorgaben zur Ausrichtung oder Dokumentation nicht exakt eingehalten wurden.

Solche Fragen lassen sich selten „aus dem Bauch heraus“ beantworten. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Eine solche Prüfung kann Messfehler sichtbar machen, die in der behördlichen Bewertung untergehen.

Wichtig ist auch die Kostenfrage: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten für Anwalt und Sachverständigengutachten. Das nimmt Druck aus der Entscheidung, ob man eine Messung überprüfen lässt. Und es sorgt dafür, dass nicht nur „offensichtliche“ Fälle, sondern auch technisch komplexe Konstellationen sauber aufgearbeitet werden können.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung notieren.
  • Nichts vorschnell einräumen: Zur Sache nicht spontan Stellung nehmen, bevor die Akte vorliegt.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Fotodateien und – falls vorhanden – Rohmessdaten anfordern lassen.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen, damit auch ein Sachverständiger beauftragt werden kann.
  • Folgen einordnen: Punkte- und Fahrverbotsrisiko anhand der vorgeworfenen Geschwindigkeit prüfen lassen.

Ob am Ende ein Einspruch sinnvoll ist, hängt nicht von Vermutungen ab, sondern von der Beweislage. Gerade wenn ein Fahrverbot droht oder die Messung knapp über einer Schwelle liegt, lohnt sich die genaue Prüfung. In vielen Verfahren entscheidet ein Detail in der Dokumentation oder eine technische Unstimmigkeit darüber, ob die Messung verwertbar bleibt.

Wenn Sie an der Messstelle A52, km 2650,2, Fahrtrichtung Essen geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang rechtzeitig prüfen. Dr. Maik Bunzel kann die Akteneinsicht veranlassen und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen lassen; häufig trägt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten. Nehmen Sie dafür Kontakt auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite