Auf der A 3 bei Seeberg, km 5,510, wurde eine Abstandsmessung mit dem System VKS 4.5 durchgeführt. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es um den Vorwurf, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
Wichtig ist jetzt vor allem, die Frist im Blick zu behalten: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, eine Begründung muss nicht gleich mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und danach beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Seeberg |
| Fahrtrichtung | Abstandsmessung |
| Art der Messung | VKS 4.5 |
Anhörungsbogen oder Bescheid: Was der Unterschied bedeutet
Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Ob Sie sich zur Sache erklären, entscheiden Sie selbst. Wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten.
Erst der Bußgeldbescheid setzt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch in Gang, gerechnet ab Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, das Zustelldatum auf dem Umschlag oder im Bescheid festzuhalten, bevor Sie sich inhaltlich mit dem Vorwurf befassen.
Abstandsvorwurf mit VKS 4.5: Was sich überprüfen lässt
Bei einer Abstandsmessung kommt es nicht auf ein Gefühl an, sondern auf ein technisches Ergebnis, das aus der Auswertung des Messsystems gewonnen wird. Genau hier liegt der Ansatzpunkt für eine Verteidigung. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können unter anderem der Ablauf und die Auswertung der Messung, die Eichung des Systems, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Falls ein Bildmaterial zur Messung vorliegt, gehört es zu den Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht angefordert werden können – ebenso Unterlagen, aus denen sich die Bedienung und Kontrolle des Systems nachvollziehen lässt. Ohne diese Grundlagen lässt sich kaum beurteilen, ob der vorgeworfene Wert tragfähig ist.
Wird Ihnen zusätzlich oder stattdessen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, gilt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts; die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot dazukommt. Ein Fahrverbot ist außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Auf welche Tempolimits es an einer Stelle ankommt, ergibt sich aus der Beschilderung; auf Autobahnen können Limits auch nur vorübergehend angeordnet sein.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Stellschrauben. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und einer sorgfältigen Darstellung ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zusätzlich zu beachten: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall nötig – ausschließen lässt sie sich aber auch nicht generell. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig; ein Blick in die Police vor der Mandatierung ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Abstandsmessung auf der A 3 bei Seeberg erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und ein Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung in Betracht.
Kann man die Abstandsmessung mit VKS 4.5 überhaupt überprüfen?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon vor einem Bescheid –, und geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.