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Geblitzt auf der A3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, kurz nach der Ausfahrt Schlüsselfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, kurz nach der Ausfahrt Schlüsselfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, und plötzlich liegt er da: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der A3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, kurz nach der Ausfahrt Schlüsselfeld. Viele Betroffene sind überzeugt, dass man „da nichts machen kann“. Das stimmt so nicht: Auch bei anerkannten Messsystemen kann es Ansatzpunkte geben, die ein Verfahren kippen oder zumindest die Sanktion beeinflussen.

Die Zwei-Wochen-Frist: Ab jetzt zählt jeder Tag

Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. Versäumt man diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – dann sind Punkte, Fahrverbot oder Geldbuße kaum noch anzugreifen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, aber auch hier kann eine unbedachte Einlassung später schaden.

Wichtig ist: Der Einspruch muss nicht begründet werden, um fristwahrend zu sein. Die Begründung folgt sinnvollerweise erst, wenn die Akte vorliegt und klar ist, worauf die Behörde ihre Entscheidung stützt. Genau an diesem Punkt trennt sich Bauchgefühl von belastbarer Verteidigung.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob eine Messung verwertbar ist, lässt sich erst beurteilen, wenn die Unterlagen vollständig auf dem Tisch liegen: Messprotokoll, Geräteeichung, Schulungsnachweise, Fotos und – je nach System – auch digitale Falldaten. Gerade die Rohmessdaten und die dazugehörigen Auswerteinformationen sind oft der Schlüssel, weil sich darüber Plausibilität und mögliche Abweichungen nachvollziehen lassen. Wer nur auf das Blitzerfoto schaut, sieht meist nur die Oberfläche.

Bei der A3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, kurz nach der Ausfahrt Schlüsselfeld gilt daher wie überall: Erst Akteneinsicht, dann Strategie. In vielen Fällen zeigt sich bereits in den Formalien, ob ein standardisiertes Messverfahren sauber eingehalten wurde – und wenn nicht, ob sich daraus konkrete Zweifel an der Messrichtigkeit ergeben.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen angreifbar sein können

Geschwindigkeitsmessungen sind keine Zauberei, sondern Technik, die korrekt bedient und dokumentiert werden muss. Häufige Streitpunkte sind etwa die korrekte Aufstellung, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Abschattungen durch andere Fahrzeuge sowie Eingabefehler bei der Zuordnung. Auch eine lückenhafte Dokumentation im Messprotokoll oder fehlende Nachweise zur Geräteeichung können relevant werden.

Entscheidend ist dabei nicht, ob „irgendwas komisch wirkt“, sondern ob ein Sachverständiger aus den Daten und Unterlagen nachvollziehbare Einwände ableiten kann. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt deshalb in geeigneten Fällen die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich Messfehler nicht selten erst bei genauer technischer Analyse zeigen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft meist eine Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache machen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen, Fotos und digitale Falldaten anfordern.
  • Sanktionen einordnen: Klären, ob Punkte oder ein Fahrverbot drohen und ob der Toleranzabzug korrekt berücksichtigt wurde.
  • Technische Prüfung erwägen: Messdaten durch einen Sachverständigen auf Plausibilität und Fehlerquellen prüfen lassen.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Ergebnis von Form und Ablauf abhängt. Ein standardisiertes Messverfahren erleichtert der Behörde zwar den Nachweis, setzt aber voraus, dass die Regeln eingehalten und die Unterlagen vollständig sind. Sobald Abweichungen oder Lücken auftreten, kann das Gericht eine genauere Aufklärung verlangen – und dann zählt, was sich aus Akte und Messdaten wirklich belegen lässt.

Die Kostenfrage schreckt manche ab, obwohl sie häufig lösbar ist: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen sowohl die anwaltliche Vertretung als auch die sachverständige Überprüfung. Dr. Maik Bunzel arbeitet regelmäßig mit Gutachtern für Verkehrsmesstechnik zusammen, um genau diese Ansatzpunkte systematisch auszuwerten. So wird aus einem Gefühl von „chancenlos“ eine überprüfbare rechtliche und technische Argumentation.

Wenn Sie an der A3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, kurz nach der Ausfahrt Schlüsselfeld geblitzt wurden, sollten Sie nicht abwarten, bis die Frist verstreicht. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, damit Akteneinsicht beantragt und die Messung bei Bedarf sachverständig geprüft werden kann. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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