Auf der A 10 bei Nuthetal in Fahrtrichtung Michendorf wurde mobil mit einem Messgerät PoliScan Speed gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post von einer Bußgeldstelle erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen vorgeworfen, und wie verlässlich ist er zustande gekommen?
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst mit einem Bußgeldbescheid läuft die Frist: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Diese Zeit können Sie nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und die Messung prüfen zu lassen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 10 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Nuthetal |
| Fahrtrichtung | Michendorf |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 10: Toleranz und Staffelung der Folgen
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das hat für Sie eine praktische Bedeutung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp über einer Stufengrenze liegt, kann diese Korrektur den Unterschied machen – etwa zwischen einem reinen Bußgeld und einer Eintragung im Fahreignungsregister.
Die Folgen sind nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein weiterer Punkt betrifft die Grundlage des Vorwurfs selbst: Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, die auch vorübergehend gelten oder verkehrsabhängig wechseln kann. Ob die für Ihren Fall angesetzte Begrenzung im Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß angeordnet und ausgeschildert war, lässt sich nur anhand der Akte beurteilen.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – was sich prüfen lässt
Bei einer mobilen Messung wird die Anlage für den jeweiligen Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer.
Die Fahrerfrage ist ein eigenes Thema. Schreiben der Bußgeldstelle gehen zunächst an die Halteradresse, der Halter muss aber nicht zwingend gefahren sein. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört seine Auswertbarkeit zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden können.
Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, sind zwei Regelungen hilfreich. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust. Dafür müssen die persönlichen und beruflichen Umstände frühzeitig und nachvollziehbar vorgetragen werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Falls Sie weiter von Nuthetal entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Die Kommunikation mit Bußgeldstelle und Verteidigung läuft schriftlich und digital, eine persönliche Anreise ist für die Akteneinsicht und die Prüfung nicht erforderlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 10 bei Nuthetal galten 120 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Der Blitzer war mobil aufgebaut. Spielt das für meine Verteidigung eine Rolle?
Bei einer mobilen Messung wird das Gerät für den jeweiligen Einsatz aufgebaut, weshalb der konkrete Messablauf und die Eichung besonders wichtig sind. Diese Unterlagen werden über die Akteneinsicht zugänglich.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Weitere Messstellen: Potsdam-Mittelmark
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
- Geblitzt auf der A 115 bei km 12,0 Höhe AD Nuthetal
- Geblitzt auf der L 99 zwischen Pritzerbe und Marzahne Richtung Marzahne
- Geblitzt auf der L 98 zwischen Marzahne und Az. Radewege, Richtung Brielow
- Geblitzt auf der A 2 bei Ziesar, Höhe Buckautal Nord, Richtung Berlin / Hannover
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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