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Geblitzt auf der A 9, km 145,5, Fahrtrichtung München, bei Allershausen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 9, km 145,5, Fahrtrichtung München, bei Allershausen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt zu, der Umschlag ist amtlich, und plötzlich geht es nicht mehr um „ein paar km/h“, sondern um Punkte, Geld und im Zweifel ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle A 9, km 145,5, Fahrtrichtung München, bei Allershausen geblitzt wurde, findet online schnell viele Meinungen – nur helfen die im Verfahren selten weiter. Entscheidend ist, ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam.

Viele Betroffene glauben, ein Bußgeldbescheid sei praktisch unangreifbar. Das stimmt so nicht: Auch bei einem anerkannten Messsystem muss die Behörde bestimmte Mindestanforderungen einhalten. Genau hier setzt eine seriöse Verteidigung an – mit Akteneinsicht und einer nüchternen Prüfung der Unterlagen.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die man nicht verstreichen lassen sollte

Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer sie versäumt, macht die Entscheidung in der Regel rechtskräftig – dann wird es deutlich schwerer, noch etwas zu ändern. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber den Startpunkt für eine durchdachte Strategie bilden.

Wichtig: Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Oft ist es sogar klüger, zunächst fristwahrend zu reagieren und erst nach Akteneinsicht zu entscheiden, ob und wie man den Vorwurf angreift.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob die Messung verwertbar ist, steht und fällt mit den Akten. Dazu gehören typischerweise Messprotokoll, Fotos, Auswertevermerke und Unterlagen zur Geräteeichung; je nach Verfahren spielen auch digitale Messdateien eine Rolle. Erst wenn diese Dokumente vorliegen, lässt sich beurteilen, ob das Gericht von einem standardisierten Messverfahren ausgehen darf – oder ob Ansatzpunkte für Zweifel bestehen.

Gerade die Frage nach digitalen Messdaten und der Nachvollziehbarkeit der Auswertung ist in der Praxis ein Dreh- und Angelpunkt. Was auf dem Bescheid eindeutig wirkt, kann sich in der Akte als erklärungsbedürftig erweisen. Deshalb lohnt der Blick hinter die Kulissen auch dann, wenn das Foto „passt“.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so oft entscheidend sind

Geschwindigkeitsmessungen sind technische Verfahren, und Technik ist nur so gut wie Aufbau, Bedienung und Dokumentation. Häufige Angriffspunkte sind nicht „Tricks“, sondern handfeste Fragen: Wurde das Gerät korrekt aufgestellt, stimmen Messwinkel und Ausrichtung, sind Reflexionen oder Zuordnungsprobleme denkbar, und wurde die Messung ordnungsgemäß dokumentiert? Solche Punkte lassen sich nicht durch Bauchgefühl klären, sondern durch eine methodische Überprüfung.

Ebenso wichtig sind die formalen Grundlagen: War die Eichung zum Messzeitpunkt gültig, ist das Messprotokoll vollständig, und gibt es Schulungsnachweise für das eingesetzte Personal? Fehlt hier etwas oder ist es widersprüchlich, kann das die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen. Wer an der Messstelle A 9, km 145,5, Fahrtrichtung München, bei Allershausen Post bekommen hat, sollte daher nicht nur auf die Höhe der Überschreitung schauen, sondern auf die Beweiskette.

In vielen Fällen wird genau an dieser Stelle ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik eingeschaltet. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und lässt Messungen regelmäßig technisch prüfen. So können Messfehler oder Dokumentationsmängel sichtbar werden, die in der Akte zunächst untergehen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache sind selten hilfreich, bevor die Akte vorliegt.
  • Akteneinsicht beantragen lassen: Erst damit werden Messprotokoll, Eichnachweise und weitere Unterlagen prüfbar.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörung, Umschlag (Zustellung), eigene Notizen zum Tag der Fahrt.
  • Technik prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Messaufbau und Auswertung fachlich bewerten.

Die Kostenfrage schreckt viele ab, ist aber oft lösbar: In geeigneten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Ausgaben für anwaltliche Vertretung und die sachverständige Überprüfung. Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Konstellationen regelmäßig mit spezialisierten Gutachtern zusammen, um die Messung nicht nur rechtlich, sondern auch technisch anzugreifen.

Wenn Sie an der Messstelle A 9, km 145,5, Fahrtrichtung München, bei Allershausen geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang frühzeitig prüfen – idealerweise bevor Sie sich festlegen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags. So kann zeitnah Akteneinsicht beantragt und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüft werden.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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