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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-Nord, Fahrtrichtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-Nord, Fahrtrichtung Stuttgart

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 8 bei Pforzheim-Nord in Fahrtrichtung Stuttgart erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt und welche Frist damit läuft.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – und auch bereits vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Pforzheim-Nord
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – was das für die Bewertung bedeutet

Für die A 8 gilt im Bußgeldkatalog der Bereich außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, innerorts dagegen schon ab 31 km/h (Pkw). Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt für die Einordnung. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung; solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend gelten. Welcher Wert Ihrem Vorwurf zugrunde gelegt wird und wie die Strecke am Tag des Vorwurfs beschildert war, ergibt sich aus dem Bescheid und aus der Akte. Diese Unterlagen sind daher der sinnvolle Ausgangspunkt jeder Prüfung.

Halterpost, Fahrerfrage und Probezeit

Häufig geht das erste Schreiben an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Auch dann gilt: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wer angeschrieben wird, muss keine Angaben machen, die ihn dem Vorwurf zuordnen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich über die Akteneinsicht prüfen, ob eine Zuordnung zum Fahrer daraus überhaupt tragfähig folgt.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Probezeit. Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausdrücklich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab.

Fristen, Ablauf und Entfernung zum Verfahrensort

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Bewahren Sie deshalb den Umschlag mit dem Zustellungsdatum auf – daraus ergibt sich, wann die zwei Wochen begonnen haben.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt von Pforzheim wohnen, ist das kein Grund, auf eine Verteidigung zu verzichten: Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage lohnt sich früh.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 8 bei Pforzheim-Nord geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen wie die A 8 gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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