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Geblitzt auf der A 7, km 88,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei der Anschlussstelle Soltau-Ost – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 88,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei der Anschlussstelle Soltau-Ost – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag wirkt harmlos, der Inhalt nicht: Wer an der Messstelle A 7, km 88,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei der Anschlussstelle Soltau-Ost geblitzt wurde, hält kurz darauf oft einen Anhörungsbogen oder gleich einen Bußgeldbescheid in der Hand. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, eine Messung sei ohnehin unangreifbar. Dabei entscheidet sich erst nach Akteneinsicht, ob das Verfahren sauber gelaufen ist.

Gerade auf einer Autobahn wie der A 7 kann schon eine kleine Abweichung im Ablauf große Folgen haben: Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder spürbar höhere Geldbußen. Welche Sanktion droht, hängt am Ende nicht nur von der vorgeworfenen Geschwindigkeit ab, sondern auch von formalen Voraussetzungen der Messung. Und genau dort setzen Verteidigungen häufig an.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die man nicht verschenken sollte

Beim Bußgeldbescheid läuft eine feste Frist: Ab Zustellung bleiben in der Regel zwei Wochen für den Einspruch. Wer diese Frist verstreichen lässt, macht den Bescheid rechtskräftig – dann wird es deutlich schwieriger, noch etwas zu korrigieren. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber der Auftakt dazu sein.

Wichtig: Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Es reicht zunächst, fristwahrend zu reagieren, damit Zeit bleibt, die Akte anzufordern und den Vorgang zu prüfen. Ob der Einspruch später zurückgenommen wird, kann man nach Sichtung der Unterlagen immer noch entscheiden.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Hier zeigt sich, ob die Messung trägt

Die entscheidende Frage lautet selten „Wurde ich geblitzt?“, sondern „Ist die Messung verwertbar dokumentiert?“. Erst die Akte zeigt, welche Unterlagen vorliegen: Messprotokoll, Wartungs- und Eichnachweise, Geräteeinstellungen, Fotos und – je nach System – digitale Messdateien. Ohne diese Grundlage lässt sich die Messung nicht seriös bewerten.

Auch wenn Gerichte bei sogenannten standardisierten Messverfahren grundsätzlich von einer zuverlässigen Messung ausgehen, gilt das nicht grenzenlos. Das Verfahren muss in der Praxis so durchgeführt worden sein, wie es vorgesehen ist. Fehlen Unterlagen oder passen Angaben nicht zusammen, kann das die Beweiskraft schwächen.

Typische Fehlerquellen: Wo Sachverständige genauer hinschauen

Viele Messfehler sind nicht spektakulär, aber juristisch relevant. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik prüfen etwa, ob die Dokumentation vollständig ist und ob sich aus den Daten Hinweise auf Bedien- oder Zuordnungsprobleme ergeben. Auch scheinbar kleine Unstimmigkeiten können am Ende entscheidend sein – nicht als „Trick“, sondern weil Messungen nachvollziehbar und überprüfbar sein müssen.

Allgemein zählen zu den wiederkehrenden Themen: ungünstige Aufstellpositionen, Winkelabweichungen, Reflexionen durch Umgebungseinflüsse, unklare Fahrzeugzuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich oder Bedienfehler. Ob davon etwas eine Rolle spielt, lässt sich bei der Messstelle A 7, km 88,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei der Anschlussstelle Soltau-Ost nicht aus dem Bescheid heraus beurteilen, sondern erst nach Auswertung der Akte und der Messdateien.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen Angaben zur Sache nur nach Beratung machen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichunterlagen, Schulungsnachweise und digitale Messdaten anfordern lassen.
  • Unterlagen sichern: Bescheid, Umschlag, Fotos und eigene Notizen zum Tag der Fahrt aufbewahren.
  • Technische Prüfung einplanen: Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten lassen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird der konkrete Messvorgang regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüft, um mögliche Mess- und Dokumentationsfehler belastbar einzuordnen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Kosten einer solchen Prüfung häufig darüber abwickeln.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 88,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei der Anschlussstelle Soltau-Ost geblitzt wurden, lohnt sich ein kühler Blick auf das Verfahren, bevor Sie zahlen oder Punkte akzeptieren. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder wenn die Messung knapp über einer Schwelle liegt, kann die technische Überprüfung den Unterschied machen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um einen Vorwurf an der Messstelle A 7, km 88,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei der Anschlussstelle Soltau-Ost geht.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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