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Geblitzt auf der A 7, km 59,485 Gem. Rade, Rader Hochbrücke, FR Süden – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 59,485 Gem. Rade, Rader Hochbrücke, FR Süden – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag wirkt harmlos, der Inhalt selten: Wer an der Messstelle A 7, km 59,485 Gem. Rade, Rader Hochbrücke, FR Süden geblitzt wurde, hält plötzlich einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid in der Hand. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, dass Messungen „sowieso“ stimmen. Dabei lohnt sich oft ein zweiter Blick – nicht aus Prinzip, sondern weil Messungen auch bei korrekter Technik angreifbar sein können, wenn formale oder technische Voraussetzungen nicht sauber eingehalten wurden.

Auf Autobahnabschnitten wie an der A7 bei Rade geht es im Verfahren schnell um mehr als ein Verwarnungsgeld: Punkte in Flensburg und bei höheren Vorwürfen ein Fahrverbot stehen im Raum. Ob es dazu kommt, hängt nicht nur vom gemessenen Wert ab, sondern auch davon, was die Akte hergibt. Genau dort beginnt seriöse Verteidigung: mit Akteneinsicht und einer technischen Prüfung.

Frist im Blick: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingehen. Wer diese Frist verstreichen lässt, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – inklusive Punkten, Fahrverbot und Kosten. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, sollte aber ebenfalls nicht ignoriert werden, weil Angaben zur Sache später gegen Sie verwendet werden können.

Wichtig: Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Häufig ist es sinnvoll, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und dann nach Akteneinsicht zu entscheiden, ob und wie man weiter vorgeht. Das gilt auch, wenn der Vorwurf im ersten Moment „plausibel“ wirkt.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Prüfung

Ob die Messung rechtlich als standardisiertes Messverfahren behandelt werden kann, hängt davon ab, ob Gerät, Aufbau und Auswertung den Vorgaben entsprechen. In der Praxis zeigt sich das nicht auf dem Foto, sondern in den Unterlagen: Messprotokoll, Gerätestammdaten, Eichnachweise, ggf. Wartungs- und Instandsetzungsnachweise sowie Nachweise zur Schulung des Messpersonals. Erst damit lässt sich bewerten, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden oder ob sich Ansatzpunkte für Zweifel ergeben.

Ein zentraler Punkt sind die Rohmessdaten und die vollständige Messreihe, soweit sie herausgegeben werden müssen. Fehlen Daten, sind sie unvollständig oder nicht auswertbar, kann das je nach Fall Auswirkungen auf die Verwertbarkeit haben. Gerade deshalb ist Akteneinsicht der Startpunkt – auch wenn die Behörde im Bescheid selbst nur einen kleinen Ausschnitt präsentiert.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Gutachter gefragt sind

Geschwindigkeitsmessungen sind technisch anspruchsvoll. Schon kleine Abweichungen können den Messwert beeinflussen: etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein falscher Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind. Hinzu kommen Bedienfehler – nicht als Unterstellung, sondern als bekannte Fehlerquelle in jedem Verfahren, das von Menschen durchgeführt wird.

Genau hier setzt die Arbeit eines Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik an. Er prüft anhand der Akte, der Messdateien und der gerätespezifischen Vorgaben, ob das Messergebnis belastbar ist oder ob sich Widersprüche ergeben. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt in seiner Praxis jeden Fall technisch begutachten; aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die Punkte, an denen sich Messungen in der Akte „verraten“ können.

Das ist auch bei Verfahren rund um die Messstelle A 7, km 59,485 Gem. Rade, Rader Hochbrücke, FR Süden der entscheidende Hebel: Nicht Vermutungen, sondern überprüfbare Details. Manchmal bestätigt das Gutachten die Messung – dann kann man immer noch über die Folgen sprechen, etwa über die Frage, ob ein Fahrverbot durch eine günstige Verfahrensgestaltung vermeidbar ist. Manchmal zeigen sich aber eben auch Abweichungen, die juristisch relevant werden.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung – notieren Sie das Datum sofort.
  • Nichts zur Sache „nachliefern“: Keine spontanen Erklärungen, keine Rechtfertigungen; erst Akteneinsicht, dann Strategie.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichunterlagen, Schulungsnachweise, Messdateien und – wenn möglich – Rohmessdaten anfordern.
  • Technische Prüfung einplanen: Die Unterlagen sollten durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ausgewertet werden.
  • Rechtsschutz klären: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Anwalts- und Gutachterkosten.

In vielen Fällen trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer solchen Verteidigung, einschließlich der sachverständigen Prüfung. Das nimmt Druck aus der Situation und ermöglicht eine nüchterne Entscheidung: Zahlen und hinnehmen – oder mit Substanz angreifen. Dr. Bunzel arbeitet regelmäßig mit Sachverständigen zusammen, um Messfehler nachweisen zu können, und bewertet anschließend, welche prozessualen Schritte sinnvoll sind.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 59,485 Gem. Rade, Rader Hochbrücke, FR Süden geblitzt wurden, sollten Sie nicht allein nach Gefühl entscheiden. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und schildern Sie kurz, was Sie erhalten haben (Anhörungsbogen oder Bescheid). Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags – je früher die Unterlagen geprüft werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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