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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei der Raststätte Allertal in Richtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei der Raststätte Allertal in Richtung Hannover

Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover bei der Raststätte Allertal in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frist und darum, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Raststätte Allertal
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 7 zählt im Bußgeldkatalog zu den Straßen außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Für Ihren Fall bedeutet das, dass allein die Einordnung als Autobahnfahrt bereits eine wichtige Weichenstellung ist.

Welches Tempo an einer bestimmten Stelle gilt, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und sie können abschnittsweise wechseln. Zu prüfen ist deshalb regelmäßig, ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, für den Fahrbahnbereich und die Fahrtrichtung Hannover tatsächlich so galt und ausreichend erkennbar war. Diese Prüfung setzt Akteneinsicht voraus, denn erst die Akte zeigt, worauf die Behörde ihren Vorwurf stützt.

Wichtig ist außerdem die Toleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen. Maßgeblich ist erst der Wert, der danach übrig bleibt – und dieser Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Gerade an Stufengrenzen kann eine korrekte Berechnung spürbare Folgen haben.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gemeint ist der Wert nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es im konkreten Fall so weit kommt, hängt vom Ergebnis der Prüfung ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum und gab es in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Unabhängig davon kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Schreiben nach einer Messung gehen zunächst an die Halteranschrift. Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Voreilige Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder wie schnell man unterwegs war, engen dagegen den Spielraum ein.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Frage, ob sich daraus eine tragfähige Zuordnung zum Fahrer ergibt, ebenso zur Prüfung wie Messung, Eichung und Beschilderung. Falls Sie weiter entfernt von der Autobahn wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage ist rasch erledigt.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 7 Richtung Hannover geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und sagen, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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