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Geblitzt auf der A 7, km 562,0, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 562,0, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt zu, der Puls steigt: Wer an der Messstelle A 7, km 562,0, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen geblitzt wurde, hält oft zuerst den Anhörungsbogen in der Hand und kurz darauf vielleicht schon den Bußgeldbescheid. Viele gehen dann davon aus, dass „das schon stimmen wird“. Dabei lohnt sich gerade bei Geschwindigkeitsmessungen ein genauer Blick, weil schon kleine Abweichungen im Ablauf rechtlich relevant sein können.

Auf Autobahnen wie der A7 rund um Göttingen werden Messungen häufig als sogenanntes standardisiertes Messverfahren durchgeführt. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau deshalb ist die Frage so wichtig, ob in Ihrem Fall wirklich alles nach Vorschrift gelaufen ist.

Standardisiertes Messverfahren: Was daran angreifbar sein kann

„Standardisiert“ heißt nicht „unfehlbar“. Das Verfahren setzt voraus, dass das Messgerät gültig geeicht war, die vorgeschriebenen Funktionstests dokumentiert wurden und das Messpersonal geschult eingesetzt wurde. Fehlt es an einem dieser Punkte oder sind die Unterlagen lückenhaft, kann das die Beweisgrundlage erschüttern.

In der Praxis geht es oft um Details: Stimmen die Angaben im Messprotokoll, passt die Zuordnung des Fotos zum Messwert, sind die Geräte- und Softwarestände nachvollziehbar? Auch Bedienfehler kommen vor, etwa wenn Einstellungen nicht korrekt übernommen oder Kontrollschritte ausgelassen werden. Solche Punkte lassen sich nicht durch Bauchgefühl klären, sondern nur durch Aktenprüfung und technische Bewertung.

Akteneinsicht, Rohmessdaten und die Rolle des Sachverständigen

Der wichtigste Schritt ist die Akteneinsicht. Erst dort finden sich Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und – je nach System – Dateien, die für eine technische Überprüfung benötigt werden. Ohne diese Unterlagen lässt sich seriös kaum beurteilen, ob die Messung verwertbar ist.

Gerade bei Messungen an Stellen wie A 7, km 562,0, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen wird in der Verteidigung häufig angesetzt, indem ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik die Messserie und die Dokumentation auf Plausibilität prüft. Typische Ansatzpunkte sind etwa Messwinkel- und Zuordnungsfragen, Reflexionen durch umliegende Fahrzeuge oder formale Brüche in der Dokumentation. Wichtig: Das sind allgemeine Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt in solchen Fällen regelmäßig zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen prüfen. Er arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten einer solchen Prüfung häufig.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei

Beim Bußgeldbescheid gilt: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Beim Anhörungsbogen besteht diese Frist noch nicht, trotzdem sollte man nichts überstürzt ausfüllen. Wer vorschnell Angaben zur Fahrereigenschaft macht, nimmt sich unter Umständen Verteidigungsansätze.

Nach einem Einspruch prüft die Behörde erneut; bleibt sie bei ihrer Einschätzung, geht die Sache an das Amtsgericht. Spätestens dann kommt es darauf an, ob die Messung technisch und rechtlich sauber belegt ist. Auch die Folgen spielen eine Rolle: Schon wenige km/h können darüber entscheiden, ob es bei einem Verwarnungsgeld bleibt oder ob Punkte und ein Fahrverbot drohen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Frist notieren: Zustelldatum prüfen und die zweiwöchige Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid im Kalender sichern.
  • Nichts „auf Verdacht“ einräumen: Anhörungsbogen nicht vorschnell ausfüllen, wenn unklar ist, wer gefahren ist oder was genau vorgeworfen wird.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörung, Umschlag (Zustellnachweis), eigene Notizen zum Tag der Fahrt aufbewahren.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichunterlagen, Schulungsnachweise und vorhandene Messdateien prüfen lassen.
  • Technische Prüfung einholen: Einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik einschalten, wenn sich Ansatzpunkte ergeben.

Viele Verfahren kippen nicht wegen großer Skandale, sondern wegen kleiner, nachweisbarer Unstimmigkeiten. Dr. Maik Bunzel setzt deshalb darauf, die Akte konsequent auszuwerten und die Messung sachverständig überprüfen zu lassen; die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen trägt die Kosten dafür in vielen Fällen. So entsteht eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, ob sich ein Einspruch lohnt oder ob eine andere Lösung sinnvoller ist.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 562,0, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen ernst nehmen und den Vorgang nicht allein nach Gefühl bewerten. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, damit Ihre Unterlagen geprüft und die Messung bei Bedarf durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kontrolliert werden kann. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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