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Geblitzt auf der A 7, km 128,5, Fahrtrichtung Hannover, nahe der Raststätte Allertal: Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 128,5, Fahrtrichtung Hannover, nahe der Raststätte Allertal: Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag wirkt harmlos, der Inhalt selten: Wer nach einem Blitz an der Messstelle A 7, km 128,5, Fahrtrichtung Hannover, nahe der Raststätte Allertal einen Anhörungsbogen oder gleich einen Bußgeldbescheid im Briefkasten findet, merkt schnell, dass es nicht nur um ein Foto geht. Es geht um Punkte, Geld und manchmal um die Frage, ob der Führerschein eine Zeit lang weg ist. Viele Betroffene googeln die Stelle – und übersehen dabei, dass die entscheidenden Informationen nicht im Internet stehen, sondern in der Akte.

Ein verbreiteter Irrtum: Ein Bescheid sei praktisch „unangreifbar“, weil die Messung schon stimmen werde. Tatsächlich arbeitet die Polizei häufig mit sogenannten standardisierten Messverfahren. Das erleichtert der Behörde den Nachweis – setzt aber voraus, dass die Vorgaben des Verfahrens eingehalten wurden und die Dokumentation stimmt.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob sich ein Vorgehen lohnt, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Entscheidend sind Messprotokoll, Eichnachweise, Bedienungsanleitung, Schulungsnachweise des Messpersonals und – je nach Gerät – die Rohmessdaten samt Auswerteunterlagen. Erst damit kann man prüfen, ob die Messung nachvollziehbar ist oder ob sich Ansatzpunkte für Fehler ergeben.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt diese Abläufe aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt Unterlagen und Messdateien regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten. Gerade bei technischen Verfahren ist diese externe Prüfung oft der Schlüssel, weil sie nicht auf Vermutungen, sondern auf Messwerten und Dokumenten beruht.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch bei standardisierten Verfahren sind Fehler nicht ausgeschlossen. Häufig drehen sich Streitpunkte um die korrekte Aufstellung und Ausrichtung des Messsystems, um Messwinkel, um Reflexionen oder Störungen im Messfeld sowie um Bedien- und Zuordnungsfehler. Solche Punkte lassen sich nicht „vom Foto“ sicher beurteilen, sondern müssen anhand der Akte, der Geräteeinstellungen und der Auswertung geprüft werden.

Wichtig ist außerdem die formale Seite: War das Gerät gültig geeicht, ist die Messung im Protokoll vollständig dokumentiert, und liegen Schulungsnachweise für die eingesetzten Beamten vor? Fehlt hier etwas oder passt es nicht zusammen, kann das die Verwertbarkeit der Messung beeinflussen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie an der Messstelle A 7, km 128,5, Fahrtrichtung Hannover, nahe der Raststätte Allertal oder anderswo geblitzt wurden.

Zwei Wochen Frist: So läuft Einspruch und Verfahren typischerweise ab

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Ab Zustellung bleiben in der Regel zwei Wochen für den Einspruch. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders – er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, etwa wenn es um die Fahrerfrage geht. Wer zu spät reagiert, verschenkt oft die Möglichkeit, die Messung überhaupt noch gerichtlich überprüfen zu lassen.

  • Fristen prüfen: Zustelldatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Anhörungsbogen nicht „aus dem Bauch heraus“ ausfüllen, besonders nicht zur Fahrereigenschaft.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst die Unterlagen (Messprotokoll, Eichung, Schulung, ggf. Rohmessdaten) anfordern lassen.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technische Fragen gehören in die Hände eines Experten für Verkehrsmesstechnik.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen; häufig übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gutachterkosten.

Bei der Kostenfrage gibt es oft Entwarnung: In vielen Fällen trägt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Ausgaben für Anwalt und sachverständige Überprüfung. Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Konstellationen regelmäßig mit spezialisierten Gutachtern zusammen, die Messdateien und Dokumentation auf technische und formale Auffälligkeiten prüfen. Ob daraus am Ende ein Ansatz für die Verteidigung wird, zeigt sich erst nach Sichtung der Akte.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 128,5, Fahrtrichtung Hannover, nahe der Raststätte Allertal geblitzt wurden, sollten Sie nicht nur auf das Foto schauen, sondern die Messung sauber überprüfen lassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin und Kiel), der auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren zurückgreift und jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen lässt. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gewahrt und die Akten zügig angefordert werden können.


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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