Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt – erst recht, wenn es um eine Messung auf der A 3, km 180,5, Fahrtrichtung Nürnberg, bei Würzburg geht. Viele Betroffene gehen dann davon aus, dass „der Blitzer schon stimmen wird“. Juristisch ist das zu kurz gedacht: Auch bei Geschwindigkeitsmessungen passieren Fehler, und die lassen sich prüfen.
Entscheidend ist, ob die Messung als standardisiertes Messverfahren gilt und ob die Voraussetzungen dafür im konkreten Fall eingehalten wurden. Denn nur dann darf die Behörde grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen, ohne jedes technische Detail im Bescheid auszubreiten. Genau an dieser Stelle setzt eine Verteidigung an: Nicht die Vermutung, sondern die tatsächliche Durchführung zählt.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist keine seriöse Prüfung möglich
Wer sich gegen den Vorwurf wehren will, braucht zuerst die Akte. Dazu gehören Messfoto, Messprotokoll, Geräteeinstellungen, gegebenenfalls Wartungs- und Reparaturnachweise sowie die Dokumentation zur Auswertung. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten oder digitale Falldateien eine Rolle spielen – sie sind häufig der Ausgangspunkt, um Auffälligkeiten überhaupt erkennen zu können.
In der Praxis beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und prüft, ob die Unterlagen vollständig sind und ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert wurde. Das gilt auch, wenn Sie an der A 3, km 180,5, Fahrtrichtung Nürnberg, bei Würzburg geblitzt wurden: Erst die Akte zeigt, welche Fragen im konkreten Verfahren sinnvoll sind. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), bringt hierfür die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Messgeräte arbeiten technisch präzise – aber sie sind nicht unfehlbar. Fehler entstehen oft nicht „im Gerät“, sondern bei Aufbau, Bedienung oder Auswertung. In standardisierten Verfahren sind viele Schritte vorgegeben; wird davon abgewichen, kann das Ergebnis angreifbar sein.
Zu den klassischen Problemfeldern zählen Aufstell- und Ausrichtungsfehler (etwa ein ungünstiger Messwinkel), Reflexionen durch Umgebungsobjekte, Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich oder Bedienfehler bei der Dokumentation. Auch die Frage, ob das Messpersonal ausreichend geschult war und ob die Messung sauber protokolliert wurde, spielt regelmäßig eine Rolle. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall zusätzlich durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen – so können Messfehler fachlich belastbar herausgearbeitet werden.
Zwei Wochen Zeit: Einspruch, Fristen und das weitere Vorgehen
Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingehen. Wer diese Frist versäumt, hat meist schlechte Karten – dann wird der Bescheid rechtskräftig, inklusive Punkten oder Fahrverbot, sofern die Schwellen erreicht sind. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, aber eine frühe Weichenstellung, bei der man sich nicht vorschnell festlegen sollte.
Nach einem fristgerechten Einspruch prüft die Behörde erneut, anschließend kann die Sache an das Amtsgericht gehen. Spätestens dann kommt es darauf an, ob die Messung und die Beweisführung wirklich tragen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten der Verteidigung und auch die Sachverständigenprüfung – das ist wichtig, weil gerade die technische Überprüfung den entscheidenden Unterschied machen kann.
Was Sie jetzt tun sollten
- Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist notieren und keine Zeit verlieren.
- Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Akteneinsicht abgeben.
- Unterlagen sichern: Umschlag mit Zustelldatum aufbewahren, Bescheid/Anhörung kopieren, eigene Notizen zum Tattag machen.
- Akteneinsicht veranlassen: Messfoto, Messprotokoll, Schulungs- und Eichnachweise sowie digitale Daten anfordern lassen.
- Technik prüfen lassen: Sachverständige können Ansatzpunkte finden, die Laien verborgen bleiben.
Wenn Sie an der A 3, km 180,5, Fahrtrichtung Nürnberg, bei Würzburg geblitzt wurden, kann es sich lohnen, den Vorgang nicht einfach abzuhaken, sondern strukturiert prüfen zu lassen. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) koordiniert die Verteidigung und lässt die Messung regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik begutachten; die Kosten trägt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.