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Geblitzt auf der A 3, km 137,5 Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Hösbach – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 137,5 Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Hösbach – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt zu, und plötzlich liegt er da: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der Messstelle A 3, km 137,5 Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Hösbach. Viele Betroffene gehen dann davon aus, dass „der Blitzer schon stimmen wird“ und man ohnehin nichts machen könne. Das ist ein häufiger Irrtum. Geschwindigkeitsmessungen sind zwar oft als standardisierte Messverfahren angelegt – aber nur, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen tatsächlich eingehalten wurden.

Gerade auf Autobahnen geht es schnell um mehr als nur ein Verwarnungsgeld: Je nach vorgeworfenem Tempo drohen Punkte und ab bestimmten Schwellen auch ein Fahrverbot. Umso wichtiger ist es, früh zu klären, ob die Messung belastbar ist. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und lässt Messungen regelmäßig technisch überprüfen.

Frist im Blick: Zwei Wochen für den Einspruch

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Ab Zustellung bleibt in der Regel nur eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein – etwa, wenn es um die Fahrerfrage geht. Wer zu lange wartet, macht es sich unnötig schwer, weil der Bescheid dann rechtskräftig wird.

Nach einem fristgerechten Einspruch prüft die Behörde häufig erneut und kann den Bescheid halten, ändern oder das Verfahren einstellen. Kommt es zur gerichtlichen Entscheidung, zählt vor allem, was sich aus der Akte und den Messunterlagen ergibt. Dr. Bunzel setzt dabei auf eine konsequente Aktenarbeit und eine sachverständige Kontrolle der Messung, statt auf bloßes „Bestreiten ins Blaue“.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Hier entscheidet sich vieles

Ob eine Messung tragfähig ist, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. In der Akte finden sich typischerweise Unterlagen wie Messprotokoll, Geräteunterlagen, Nachweise zur Eichung sowie Dokumente zur Qualifikation des Messpersonals. Je nach Verfahren spielen außerdem Rohmessdaten und Auswerteunterlagen eine zentrale Rolle, weil sich daran Plausibilität und mögliche Abweichungen prüfen lassen.

Auch bei einem standardisierten Messverfahren ist nicht automatisch „alles richtig“. Standardisiert bedeutet vor allem: Das Gericht darf grundsätzlich von der Richtigkeit ausgehen, wenn das Verfahren korrekt angewandt wurde. Genau an dieser Stelle setzt die Verteidigung an – denn schon formale Lücken oder technische Unstimmigkeiten können die Beweiskraft schwächen.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen angreifbar werden können

Fehler entstehen nicht nur durch „defekte Technik“, sondern oft durch Details im Ablauf. Häufige Ansatzpunkte sind eine ungünstige Aufstellung, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind. Ebenso relevant sind Bedienfehler, fehlende oder unvollständige Dokumentation und Abweichungen von den Vorgaben der Gebrauchsanweisung.

Solche Punkte lassen sich nicht durch Bauchgefühl klären, sondern durch eine technische Prüfung. Dr. Maik Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik begutachten, um mögliche Messfehler nachvollziehbar herauszuarbeiten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in vielen Fällen die Kosten für Anwalt und Gutachten.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zweiwöchige Einspruchsfrist notieren und nicht verstreichen lassen.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine übereilten Angaben zur Sache machen, bevor die Unterlagen geprüft sind.
  • Akteneinsicht anstoßen: Über einen Anwalt die vollständige Verfahrensakte inklusive Messunterlagen anfordern.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörungsbogen, Umschlag (Zustellung), eigene Notizen zum Tag und zur Fahrt aufbewahren.
  • Technische Prüfung veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise und – soweit vorhanden – Rohmessdaten sachverständig auswerten lassen.

Wer zur Messung an der Messstelle A 3, km 137,5 Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Hösbach recherchiert, sucht meist vor allem eines: eine realistische Einschätzung, ob sich Gegenwehr lohnt. Die Antwort hängt selten von Vermutungen ab, sondern fast immer von Aktenlage und Messdetails. Gerade deshalb ist die Kombination aus juristischer Einordnung und technischer Begutachtung oft der entscheidende Schritt.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 137,5 Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Hösbach geblitzt wurden, kann Dr. Maik Bunzel den Vorgang prüfen und die nötigen Schritte einleiten. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und mit Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlasst er regelmäßig die Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik; die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen trägt die Kosten häufig. Nehmen Sie dafür Kontakt auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um die Messstelle A 3, km 137,5 Fahrtrichtung Würzburg, nahe der Ausfahrt Hösbach geht.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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