Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt – erst recht, wenn es um die Messstelle A 3, km 134,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Ausfahrt Solingen geht. Viele Betroffene googeln die Stelle, vergleichen Erfahrungen und fragen sich: Lohnt sich ein Einspruch überhaupt? Entscheidend ist weniger das Bauchgefühl, sondern die Frage, ob die Messung rechtlich und technisch sauber dokumentiert ist.
Geschwindigkeitsmessungen gelten oft als „unangreifbar“. Tatsächlich stützen sich Behörden häufig auf ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das erleichtert zwar die Beweisführung, setzt aber voraus, dass die Vorgaben des Herstellers eingehalten wurden und die Unterlagen vollständig sind.
Einspruchsfrist: Zwei Wochen sind schnell vorbei
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist strikt; wer sie versäumt, bekommt den Bescheid in der Regel nicht mehr aufgerollt. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei der Frage, wer gefahren ist.
Ein Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. In der Praxis ist es sogar oft sinnvoll, erst Akteneinsicht zu nehmen und dann zu entscheiden, ob und wie man argumentiert. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat in über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren gesehen, dass die entscheidenden Details meist erst in der Akte sichtbar werden.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Prüfung
Ob die Messung verwertbar ist, zeigt sich an den Unterlagen: Messprotokoll, Geräteeichung, Wartungsnachweise, Schulungsnachweise des Messpersonals und – je nach System – die digitalen Falldaten. Bei vielen Verfahren sind auch Rohmessdaten oder digitale Zusatzdateien relevant, weil ein Sachverständiger daraus Ansatzpunkte für technische Auffälligkeiten ableiten kann. Genau hier beginnt eine seriöse Verteidigung: nicht mit Vermutungen, sondern mit Aktenlage.
Auch bei der Messstelle A 3, km 134,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Ausfahrt Solingen gilt: Ohne vollständige Akteneinsicht lässt sich kaum beurteilen, ob die Messung den Anforderungen genügt. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar zu identifizieren. So eine Begutachtung wird – sofern vorhanden – in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Selbst bei standardisierten Verfahren können Fehler passieren. Häufig geht es nicht um „große Manipulation“, sondern um kleine Abweichungen, die später rechtlich relevant werden. Ein Sachverständiger schaut deshalb unter anderem darauf, ob Aufbau, Ausrichtung und Bedienung mit den Vorgaben übereinstimmen und ob die Dokumentation lückenlos ist.
Typische Ansatzpunkte sind zum Beispiel ein ungünstiger Messwinkel, unklare Zuordnung eines Fahrzeugs zum Messwert, Reflexionen oder Störungen durch Umgebungsbedingungen sowie Bedienfehler. Ebenso wichtig ist die Frage, ob das Gerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht war und ob das Messprotokoll Auffälligkeiten enthält. Schon formale Mängel können dazu führen, dass ein Gericht genauer hinschauen muss.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
- Nichts vorschnell einräumen: Zahlen oder „einfach akzeptieren“ kann später nicht immer rückgängig gemacht werden.
- Akteneinsicht veranlassen: Erst die Unterlagen zeigen, ob Messung, Eichung und Dokumentation stimmig sind.
- Folgen realistisch einschätzen: Punkte oder ein Fahrverbot hängen von der vorgeworfenen Überschreitung und Voreintragungen ab.
- Technische Prüfung einplanen: Ein Sachverständiger kann Mess- und Zuordnungsfragen fachlich bewerten.
Ob sich der Aufwand lohnt, hängt oft an Details: Ist der Betroffene auf dem Foto eindeutig erkennbar? Passt die Dokumentation zur Messung? Wurden die Vorgaben für das Verfahren eingehalten? Dr. Maik Bunzel bündelt die juristische Bewertung mit der technischen Prüfung durch einen Sachverständigen; gerade diese Kombination ist in Bußgeldverfahren häufig entscheidend. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in vielen Fällen die Kosten für Anwalt und Gutachten.
Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 134,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Ausfahrt Solingen geblitzt wurden, sollten Sie nicht allein nach Gefühl entscheiden, sondern die Akte professionell auswerten lassen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf, falls Sie dort einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags. So lässt sich klären, ob die Messung Bestand hat – oder ob sich ein Einspruch trägt.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.