Sie sind auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover bei Kreuz Bad Oeynhausen gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite lesen Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und welche Punkte eines Vorwurfs sich überhaupt überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst der Zeitplan: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet sein. Die Begründung kann folgen, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde und der Inhalt der Akte bekannt ist. Angaben zur Sache sind Ihre Entscheidung – Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache dürfen Sie schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 2 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | bei Kreuz Bad Oeynhausen |
| Fahrtrichtung | Hannover |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – und was das für die Folgen bedeutet
Die A 2 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch die Schwelle für ein Regelfahrverbot liegt unterschiedlich. Für Pkw ist ein Fahrverbot außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Maßgeblich ist dabei nie der rohe Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach entscheidet über die Einordnung. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Zahlen im Bescheid.
Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung; Tempolimits können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Ob die für Sie vorgeworfene Vorgabe zutreffend beschildert und im Verfahren richtig zugrunde gelegt wurde, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Aufforderung, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Sie müssen Ihre Personalien angeben, sonst aber nichts. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden, weil das Fahrzeug auf sie zugelassen ist.
Vorschnelle Formulierungen in einem solchen Schreiben lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was die Akte enthält. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, häufig schon bevor ein Bescheid ergeht. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung sowie die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört dessen Auswertung ebenfalls zu diesen Prüfpunkten.
Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder Arbeit ermöglicht. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht anstehen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – entbehrlich ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall, aber auch nicht zwangsläufig erforderlich. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist das für die Frage, ob Sie sich wehren, also kein Hindernis. Beachten Sie nur die Frist: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig, und eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Versäumung ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messstelle auf der A 2 als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, also auch die A 2 in Fahrtrichtung Hannover. Das führt bei gleicher Überschreitung zu niedrigeren Regelsätzen als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nachgereicht werden, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf geprüft wurde.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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