Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Hamburg, Fahrtrichtung Lübeck

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 1 bei Hamburg, Fahrtrichtung Lübeck

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 1 bei Hamburg in Fahrtrichtung Lübeck erhalten. Diese Seite ordnet ein, was in Ihrem Schreiben steht, welche Frist für Sie läuft und welche Punkte in einem solchen Verfahren überhaupt überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, und zwar auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Hamburg
Fahrtrichtung Lübeck

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst später vorgesehen. Für Pkw greift das Regelfahrverbot außerorts ab 41 km/h Überschreitung, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist dabei nie der Wert, der auf dem Messgerät erschienen ist, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp an einer Grenze liegt, kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb genau, welche Überschreitung Ihnen nach Toleranzabzug vorgehalten wird.

Welches Tempolimit galt? Beschilderung als Prüfpunkt

Auf Autobahnabschnitten ergibt sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus der Beschilderung. Sie kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise gelten – etwa über wechselnde Anzeigen oder befristete Anordnungen. Welches Limit in Ihrem Fall zugrunde gelegt wurde, entnehmen Sie Ihrem Schreiben; aus dem Vorwurf allein lässt sich das nicht immer zuverlässig ablesen.

Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zur Prüfung. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll beurteilen, ob ein Einspruch inhaltlich Angriffspunkte hat oder ob es eher darum geht, die Rechtsfolgen abzumildern.

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen. Zur Sache dürfen Sie schweigen – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten.

Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich daher das Zustelldatum.

Droht ein Fahrverbot und ist es Ihr erstes – es lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, sollten Sie diesen Punkt früh ansprechen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 1 bei Hamburg als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig davon, wie nah eine Stadt liegt. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden, und bereits in diesem Stadium kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Mit dem Tarif ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein rückwirkender Rechtsschutz für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy möglich.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Möchten Sie dazu im Erstgespräch mehr erfahren?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen, transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite