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Geblitzt auf der B2 bei Michendorf, hinter der Ampel, Richtung Potsdam – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der B2 bei Michendorf, hinter der Ampel, Richtung Potsdam – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, fühlt sich selten nach Routine an. Wer an der Messstelle B2 bei Michendorf, hinter der Ampel, Richtung Potsdam geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen und abhaken – oder lohnt sich ein genauer Blick? Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen entscheidet oft die Akte darüber, wie belastbar das Ergebnis wirklich ist.

Viele Betroffene unterschätzen, dass auch ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren nicht „unkaputtbar“ ist. Standardisiert bedeutet juristisch vor allem: Das Gericht darf grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen, wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen. Genau dort liegt aber der Ansatzpunkt der Verteidigung – denn Abweichungen von den Vorgaben kommen vor und müssen dann aufgeklärt werden.

Einspruch: zwei Wochen – und was in dieser Zeit zählt

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, hat in der Regel schlechte Karten, selbst wenn später Zweifel an der Messung auftauchen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein – etwa bei der Frage, wer gefahren ist und welche Angaben sinnvoll sind.

Ein Einspruch muss nicht begründet werden, um fristwahrend zu sein. Die Begründung kommt oft erst, wenn Akteneinsicht vorliegt und ein Sachverständiger die Unterlagen prüfen konnte. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat in über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren gesehen, dass die entscheidenden Details selten auf der ersten Seite des Bescheids stehen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob die Messung angreifbar ist, zeigt sich meist erst in den Unterlagen: Messprotokoll, Wartungs- und Eichnachweise, Schulungsnachweise des Messpersonals sowie – je nach System – digitale Falldateien und Rohmessdaten. Diese Informationen bekommen Betroffene nicht automatisch mitgeschickt. Akteneinsicht läuft in der Praxis über einen Verteidiger, der die Unterlagen vollständig anfordert und auswertet.

Gerade bei Messstellen wie der Messstelle B2 bei Michendorf, hinter der Ampel, Richtung Potsdam lohnt sich der nüchterne Blick in die Akte, weil dort die formalen Voraussetzungen dokumentiert sein müssen. Fehlt etwas oder passt es nicht zusammen, kann das die Beweiskraft schwächen. Dr. Bunzel lässt die Messung regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen – dort werden nicht Vermutungen gesammelt, sondern technische und dokumentarische Punkte abgeglichen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – allgemein, aber oft entscheidend

Messfehler entstehen nicht nur durch „defekte Geräte“. Häufiger sind Abweichungen bei Aufbau und Ausrichtung, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind. Auch Bedienfehler kommen vor, etwa wenn Vorgaben zur Positionierung oder zu Kontrollschritten nicht eingehalten wurden.

Hinzu kommen formale Punkte: War das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht, und ist die Eichung in der Akte nachvollziehbar dokumentiert? Gibt es ein plausibles Messprotokoll, und ist erkennbar, dass das Personal geschult war? Ein Sachverständiger kann einschätzen, ob Abweichungen nur „Papierfehler“ sind oder ob sie die Messung tatsächlich erschüttern.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid laufen zwei Wochen ab Zustellung – Datum notieren, Umschlag aufbewahren.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Erklärungen zur Sache abgeben, bevor die Akte vorliegt.
  • Unterlagen sichern: Bescheid/Anhörungsbogen, Fotos, eigene Notizen zum Tag der Fahrt geordnet ablegen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Über einen Anwalt Messprotokoll, Eichnachweise und digitale Messdateien anfordern.
  • Technik prüfen lassen: Sachverständige Auswertung kann Ansatzpunkte liefern, die Laien nicht erkennen.

Die Kostenfrage schreckt viele ab – oft ohne Grund. In zahlreichen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anwaltliche Vertretung und auch die sachverständige Prüfung der Messung. Dr. Maik Bunzel arbeitet genau so: Er lässt die Unterlagen konsequent durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kontrollieren, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.

Wenn Sie an der Messstelle B2 bei Michendorf, hinter der Ampel, Richtung Potsdam geblitzt wurden, sollten Sie die Zwei-Wochen-Frist ernst nehmen und die Akte prüfen lassen, bevor Sie sich festlegen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin, Kiel) kann er den Einspruch einordnen und die sachverständige Überprüfung anstoßen – häufig auf Kosten der Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um einen Vorwurf an der Messstelle B2 bei Michendorf, hinter der Ampel, Richtung Potsdam geht.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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